Wien. Österreichs Bauern sind in puncto Steuern privilegiert – und werden dafür europaweit beneidet. Die meisten Betriebe können sich für die Steuer pauschalieren lassen und müssen, anders als andere Selbstständige, keine Einnahmenaufzeichnungen führen. Dieses Vorrecht bleibt den Bauern auch in Zukunft erhalten. Trotz einer Reform der agrarischen Einheitswerte, auf die sich ÖVP und SPÖ gestern geeinigt haben.
Der Einheitswert ist ein fiktiver Ertragswert, auf dessen Basis der Gewinn eines Betriebs pauschal ermittelt wird. Er wurde zuletzt im Jahr 1988 festgestellt. Derzeit können sich Betriebe bis zu einem Einheitswert von 100.000 Euro voll pauschalieren lassen, die Grenze soll nun auf 75.000 Euro gesenkt werden. Bis 130.000 Euro ist eine teilweise Pauschalierung möglich (bisher 150.000 Euro). Größere Betriebe müssen Buch führen.
Ein Hof mit 75.000 Euro Einheitswert ist hierzulande bereits ein Großbetrieb: Nur 2600 Betriebe haben einen Einheitswert von über 70.000 Euro. Gut 1000 Betriebe liegen über 100.000 Euro. Bisher lag die Bemessungsgrundlage für die Steuer pauschalierter Betriebe bei 39 Prozent, der Satz soll ab 2014 auf 42 Prozent steigen. Zudem werden künftig die EU-Subventionen teilweise in die Bemessungsgrundlage miteinbezogen.
Bauernbund und Landwirtschaftsminister sind zufrieden, dass die Pauschalierung für die Landwirte erhalten bleibt. „So haben wir eine Bürokratielawine für die Landwirtschaft verhindert“, sagte ÖVP-Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich. Die Reform musste durchgeführt werden, andernfalls hätte ab 2014 der Verkehrswert (also der tatsächliche Wert) als Basis für die Steuerermittlung gegolten. „Das hätte den Tod für zigtausende Betriebe bedeutet“, sagte Bauernbund-Präsident Jakob Auer.
Unter dem Strich werden die Bauern auch künftig nicht mehr Steuern zahlen. Der Satz wird zwar angehoben und die Förderungen einberechnet. Gleichzeitig seien aber die Erträge seit der letzten Einheitswertfeststellung gesunken, so ein Experte, der an der Reform mitgearbeitet hat. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden sich nicht oder kaum erhöhen. Denn große Betriebe zahlen ihre Beiträge ohnehin auf Basis der Höchstbemessungsgrundlage. 2011 zahlte ein Agrarbetrieb durchschnittlich 260 Euro Einkommensteuer. Das gesamte Einkommensteueraufkommen der Landwirtschaft betrug 45 Mio. Euro.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.10.2012)
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