Österreich tauscht Steuerdaten mit EU-Ländern

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Ab 2015 werden Informationen ausgefolgt. Nicht betroffen vom automatischen Austausch sind Kundendaten von Banken.

[Wien/APA/red.] Österreich verstärkt die Amtshilfe mit anderen EU-Staaten in Sachen grenzüberschreitender Steuerbetrug. Das bedeutet: Ab 2015 wird es einen automatischen Austausch von Steuerdaten mit anderen EU-Ländern, beginnend mit der Steuerbemessung für das Jahr 2014, geben. Das hat der Ministerrat am gestrigen Dienstag beschlossen. Österreich setzt damit eine neue EU-Richtlinie über Amtshilfe im Bereich der Besteuerung um.

Nicht betroffen vom automatischen Austausch sind Kundendaten von Banken. Diese würden weiterhin nur aufgrund von Einzelersuchen des betreffenden Staates und in relevanten Fällen übermittelt, wie es heißt. Bei Betrugsverdachtsfällen können ausländische Finanzbehörden Kontodaten ihrer Bürger anfordern. Das österreichische Bankgeheimnis für EU-Ausländer werde gelockert, wie es von Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) heißt.

Betroffen vom automatischen Austausch sind Informationen über Gehälter und Pensionen, bestimmte Lebensversicherungen, Aufsichtsratsvergütungen und Immobilienbesitz beziehungsweise Erträge aus diesem „unbeweglichen Vermögen".

Steuerfahnder im Ausland

Wie oft der automatische Informationsaustausch erfolgt, wird erst per Verordnung vom Finanzministerium festgelegt. Über Besteuerungszeiträume vor dem 1. Jänner 2011 wird es keine Informationen geben. Auch werden keine Daten übermittelt, wenn Berufsgeheimnisse verletzt oder eine Unvereinbarkeit mit dem österreichischen Recht besteht. Mit den Maßnahmen solle eine wirksame Waffe gegen grenzübergreifenden Steuerbetrug geschmiedet werden, meint Schieder. Zudem werden österreichische Steuerfahnder künftig auch im Ausland ermitteln dürfen. Die Strafen werden verschärft.

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