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OGH: "Hol Dir Dein Stickerbuch" ist verbotene Kinderwerbung

17.10.2012 | 09:58 |   (DiePresse.com)

Das Verbot von allzu aufdringlichen, direkten Kaufaufforderungen an Kinder hat der Oberste Gerichtshof nun als rechtskräftig bestätigt.

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An Kinder gerichtete Kaufaufforderungen, wie sie Lebensmittelketten bei ihren Sammelalbum-Aktionen eingesetzt haben, sind verboten: In einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen Spar hat dies der Oberste Gerichtshof rechtskräftig bestätigt. Im Fall von Billa liegt ein ähnliches Urteil des Oberlandesgerichts Wien vor, das nur mit einer außerordentlichen Revision bekämpft werden könnte.

"Diese Urteile sind die ersten Entscheidungen zum Verbot der Kinderwerbung in Österreich und die darin getroffenen Klarstellungen sind sehr zu begrüßen", sagte VKI-Rechtsexpertin Tanja Händel am Mittwoch. "Minderjährige und deren Eltern sollen vor allzu aufdringlicher Werbung geschützt werden."

"Hol dir.." ist eine direkte Kaufaufforderung

Der VKI war im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen die direkten Kaufaufforderungen wie "Hol Dir Dein Stickerbuch" vorgegangen. Die Gerichte sind dem Argument der Unternehmer, wonach man nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch als Kinder nur Personen unter sieben Jahren verstehe, nicht gefolgt: An Minderjährige unter 14 Jahren gerichtet sind demnach solche Appelle in der Werbung, die Kinder zum Kauf animieren bzw. dazu, ihre Eltern oder andere Erwachsene zum Kauf zu überreden, nach Ziffer 28 des Anhanges zum Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb verboten.

Bei Spar ging es um die "Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen", bei Billa um "Rekorde im Tierreich". In beiden Fällen sollten Kinder animiert werden, Sticker zu sammeln und in Alben einzukleben. Die Bücher und Pickerl gab es gegen Entgelt bzw. als Zugabe für Einkäufe in bestimmter Höhe. Den Imperativ ("Hol Dir ....") haben die Gerichte ganz klar als eine direkte Kaufaufforderung angesehen. Aber auch die Aufforderung, sich Sammel-Sticker auf dem Umweg über Zugaben zum Einkauf der Eltern zu holen, ist verboten. Die Fernsehwerbung von Billa, in der die Aktion generell beworben wurde, war hingegen nicht gesetzwidrig.

(S E R V I C E - http://www.verbraucherrecht.at/ )

(APA)

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12 Kommentare
Gast: gang au xin yue
18.10.2012 18:25
1 1

Entmündigung von Erziehungsberechtigten

Die EU, eine wirklich sinnvolle Errungenschaft zur Normierung der europäischen Gesellschaft!

Nicht nur die Kinder sind wehrlos einer bösen Konsummafia ausgesetzt, nein, auch die Eltern sind dieser wehrlos ausgesetzt. Noch schlimmer: sie sind ihren Kindern wehrlos ausgeliefert und können diesen weder argumentativ begegnen noch sonst wie zu kritischen und entscheidungsfähigen Bürgern heranziehen (was allenfalls auch den bewußten Kauf bedeutet!)!
Zum Kauf wurde ja niemand gezwungen...

Nur weil "NIMM ZWEI ZAHL EINS DRAUFSTEHT" (zB bei bei Kindern beliebten Produkten) fühlt sich ja auch niemand verpflichtet, ein für ihn nicht erforderliches Produkt käuflich zu erwerben...

Ich fordere ein neues Fach für unsere Schulen: der tägliche Einkauf und die Hürden durch Lebensmittelvielfalt, Werbung, farbliche und optische "Verführung", Stickerbücher, Gutscheine & Co.!
Arme EU - und wir haben uns so einer Beamtendiktatur freiwillig angeschlossen und damit unsere ureigene Verantwortung in Brüssel sowie bei der heimischen Politik abgegeben!

Antworten Gast: Ein Mann der Klugsch heißt
19.10.2012 11:14
0 0

Re: Entmündigung von Erziehungsberechtigten

Nimm 2, Zahl 1 ist mE nach §1 UWG erlaubt, da keine Verschleierung der Zugabe, sohin nicht unsachliche Beeinflussung des Beworbenen

Und wieder einmal...

...grüßt der Presseforumsposter.

Die betreffende UWG-Bestimmung, um die es hier geht, beruht auf einer EU-Richtline

Das bedeutet zwei Dinge:
a) der österreichische Gesetzgeber hatte KEINEN UMSETZUNGSSPIELRAUM, er MUSSTE diese Bestimmung so erlassen, wie sie nunmehr im Gesetz steht
b) der OGH hatte KEINEN INTERPRETATIONSSPIELRAUM, er MUSSTE die Entscheidung so fällen, wie sie nunmehr gefällt wurde

Das Problem ist der mehr als fragwürdige Regulierungswahn der EU. Eltern sollen jetzt offenbar schon vorm Quängeln ihrer Kinder beschützt werden, nicht auszudenken, dass man sowas als Erziehungsberechtigter in "Eigenregie" machen müsste.

Kurz und knapp: Richtlinie schlecht, Umsetzung ok, Urteil ok

Gast: Wüstenwolf
17.10.2012 17:21
0 2

Justiz erblindet langsam

Mit solchen Nichtigkeiten werden die Gerichte beschäftigt; es wäre sinnvoller, wenn sich die Justiz die Verantwortlichen einmal zur Brust nimmt, die unsere Nachfolgegenerationen mit Milliarden belasten und denen eine finanziell düstere Zukunft bescheren; wegen eines 5 € Buches so einen Aufwand betreiben, da merkt man beim VKI auch schon Realitätsverlust

Gast: Hans im Glück
17.10.2012 16:05
2 2

Hat der OGH nichts besseres zu tun?

Was ist mit der Korruptionitis?
Was ist mit dem ESM?

Nein, die Sticker sind am wichtigsten.
Prioritäten setzen ist alles.

Kommt mir nicht mit: wo kein Kläger...

Die Herrschaften könnten auch spontan aktiv werden.

Antworten Gast: der Fuchs
23.10.2012 14:28
0 0

Re: Hat der OGH nichts besseres zu tun?

"was ist mit dem ESM?"

Warum sollte sich der OGH als höchstgericht für zivil- und strafsachen mit verfassungsrechtlicher materie beschäftigen? wozu gibt es den VfGH??

0 0

Re: Hat der OGH nichts besseres zu tun?

Nein, hat er nicht, der OGH kann sich seine Fälle nicht aussuchen. Der muss über jeden Kas urteilen, wenn er anfechtbar ist. Auch über Ihren Fall, so Sie einmal einen haben. Und nein, "spontan" geht gar nichts, dafür gibt es keine Handhabe. Was stellen Sie sich vor, ein Gericht als "Dudu-Anstalt", die über die Sitten des Landes wacht? Pff. Spontan aus Lust und Laune was entscheiden können nur Politiker.
So, jetzt haben Sie wenigstens was gelernt.

Antworten Gast: 7412541
21.10.2012 13:02
1 0

Re: Hat der OGH nichts besseres zu tun?

spontan aktiv werden...
da hat einer ahnung wie das rechtssystem in österreich funktioniert :)

Gast: ezekiel
17.10.2012 11:40
0 0

...

Was ist mit 'Check dir dein ...'?

Re: ...

Das spricht nur Kinder aus Familien an, bei denen sowieso schon alles verloren ist.

Gast: Hannah31
17.10.2012 11:15
3 2

schade

ich fand die sticker voll ok und meine kids haben sie gern in ihr buch eingeklebt und gucken sie auch immer wieder gern an.
bei billa und spar habe ich deshalb um keinen cent mehr eingekauft als nötig.

Re: schade

Die Sticker sind ja nicht verboten, nur die Kaufaufforderung.

Hobbyökonom