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VfGH: Energieabgabe-Vergütung nur für Produktionsbetriebe

17.10.2012 | 10:11 |   (DiePresse.com)

Die Hoteliers haben Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt, weil Energieabgabe-Vergütung auf Produktionsbetriebe beschränkt ist. Der Verfassungsgericht hat die Beschwerde abgewiesen.

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Die Vergütung der Energieabgabe nur für Produktionsbetriebe ist laut heutigem VfGH-Entscheid nicht verfassungswidrig. Das Höchstgericht hat damit eine Beschwerde eines Hoteliers als unbegründet abgewiesen. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Energieabgabe-Vergütung auf Produktionsfirmen beschränkt. Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Hotels sind seither davon ausgeschlossen.

Diese Vorgangsweise sei nicht verfassungswidrig, so der VfGH zu seiner am Mittwoch publizierten Entscheidung . In Hinblick auf auf die typischerweise unterschiedliche Wettbewerbssituation von Dienstleistern und Produktionsbetrieben - diese seien in höherem Maße der internationalen Konkurrenz ausgesetzt - stehe dem Gesetzgeber die Differenzierung bei der Energieabgabenvergütung frei. Das sei nicht unsachlich.

(APA)

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