Die Vergütung der Energieabgabe nur für Produktionsbetriebe ist laut heutigem VfGH-Entscheid nicht verfassungswidrig. Das Höchstgericht hat damit eine Beschwerde eines Hoteliers als unbegründet abgewiesen. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Energieabgabe-Vergütung auf Produktionsfirmen beschränkt. Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Hotels sind seither davon ausgeschlossen.
Diese Vorgangsweise sei nicht verfassungswidrig, so der VfGH zu seiner am Mittwoch publizierten Entscheidung . In Hinblick auf auf die typischerweise unterschiedliche Wettbewerbssituation von Dienstleistern und Produktionsbetrieben - diese seien in höherem Maße der internationalen Konkurrenz ausgesetzt - stehe dem Gesetzgeber die Differenzierung bei der Energieabgabenvergütung frei. Das sei nicht unsachlich.
(APA)
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