Buwog: Langes Warten auf Urteil über Grasser-Akten

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Buwog EMANUEL MAUTHE
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In der Aktenaffäre um Grassers Stiftungsvorstand wurde die Berufungsverhandlung auf den 7. Dezember verschoben.

Wien/Apa. Eineinhalb Jahre nach den Hausdurchsuchungen in der Causa Buwog bei einem Liechtensteiner Wirtschaftstreuhänder von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser warten die österreichischen Ermittler noch immer auf die Ausfolgung von Unterlagen. Nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs, die die Ausfolgung der Akten vorerst untersagt, ist nun wieder der Oberste Gerichtshof (OGH) in Liechtenstein in der Sache am Zug. Eine Verhandlung beim OGH sei bisher aber noch nicht anberaumt worden, sagte der Sprecher des Fürstlichen Landgerichts, Wilhelm Ungerank. Er rechnet aber damit, dass sich die Höchstrichter noch heuer mit der Causa beschäftigen werden.

Bewegung kommt dagegen in eine der zahlreichen Nebenfronten des Verfahrens, der sogenannten Aktenaffäre, in die ein Liechtensteiner Stiftungsvorstand von Ex-Minister Grasser und Rechtsanwalt bei Marxer & Partner verwickelt ist. Er wurde Ende Mai 2012 wegen Urkundenunterdrückung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 128.000 Schweizer Franken (106.578 Euro) verurteilt. Die Berufungsverhandlung wurde vom ursprünglichen Termin am 7. November auf den 7. Dezember verschoben, erklärte Ungerank.

Der erstinstanzlich nicht rechtskräftig verurteilte Anwalt hatte anlässlich einer Akteneinsicht ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters Urkunden aus einem Gerichtsakt entnommen und diese vorübergehend der Verfügungsmacht des Landgerichts entzogen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.10.2012)

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