Aufsicht nimmt Banken an die Kandare

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Ein Bankeninsolvenzrecht und eine neu zu schaffende „Bilanzpolizei“ sollen den Finanzmarkt schon im kommenden Jahr stabiler und sicherer machen. Die Aufseher erhalten deutlich mehr Machtbefugnisse.

Wien/Ju. Als eines der letzten europäischen Länder geht Österreich jetzt definitiv daran, seine Finanzbranche sicherer zu machen: Bei der gestrigen Regierungsklausur in Laxenburg wurden sowohl die rasche Installierung einer „Bilanzpolizei“ (die alle börsenotierten Unternehmen überwachen soll) als auch die Ausarbeitung eines Bankeninsolvenzrechts in Aussicht gestellt. Die Bilanzpolizei soll definitiv Mitte des kommenden Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Für das Bankeninsolvenzrecht wird das Finanzministerium bis zum Jahresende einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Wie dieser Entwurf aussehen wird, hat das Finanzministerium bereits in einer gestern vorgelegten Punktuation niedergeschrieben. Die Kernpunkte: Das Insolvenzrecht wird grundsätzlich für alle in Österreich tätigen Kreditinstitute gelten. Die darin vorgesehenen Maßnahmen zur Prävention und zum frühzeitigen Erkennen von Schieflagen werden aber in unterschiedlicher Intensität (je nach Systemrelevanz und Gefährdung des betroffenen Instituts) angewandt.

Ziel ist jedenfalls, wie es in der Punktuation heißt, dass die öffentliche Hand künftig nicht mehr mit Steuergeld eingreifen muss, wenn Banken in Schwierigkeiten geraten. Das soll erreicht werden, indem die Aufsicht bei absehbaren Problemen schon frühzeitig eingreifen kann.

Pläne für eine „geordnete Abwicklung“

So werden die Banken künftig für den Fall der Fälle schon in guten Zeiten Sanierungspläne erstellen und der Aufsicht übermitteln müssen. Diese Pläne müssen einmal jährlich aktualisiert werden. Ebenso müssen Abwicklungspläne erstellt und jährlich aktualisiert werden, aus denen hervorgeht, wie sich das Institut im Fall der Fälle eine „geordnete Abwicklung“ vorstellt.

Die Aufsicht muss die Pläne nicht kommentarlos akzeptieren: Hält sie sie für nicht plausibel, dann kann sie die Pläne den Instituten zurückschicken und eine Überarbeitung anordnen. Um frühzeitig Gefahrenpotenziale erkennen zu können, werden die der Aufsicht zur Verfügung stehenden „Waffen“ durch eine entsprechende Änderung des Bankwesengesetzes geschärft. Die Parameter für das behördliche Einschreiten bei „Auslöserereignissen“ sollen klar definiert werden.

Schnelle Eingreiftruppe

Die Nationalbank wird dann im Rahmen ihrer Vor-Ort-Prüfungen konkret feststellen müssen, ob solche „Auslöserereignisse“ vorliegen. Sollte das der Fall sein, wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) als Eingreiftruppe in Marsch gesetzt.

Die wird in solchen Fällen kraftvoll einschreiten können. Unter anderem durch die Anordnung, den vorliegenden Sanierungsplan in Kraft zu setzen, durch die Einberufung außerordentlicher Hauptversammlungen für Kapitalmaßnahmen und durch die Möglichkeit, im Rahmen von „Vor-Ort-Kontrollen“ die Abwicklung des Instituts in die Wege zu leiten.

Verstärkt kontrolliert werden nach den Intentionen des Finanzministeriums jene Banken, bei denen „FinStaG-Maßnahmen“ (FinStaG steht für Finanzmarktstabilitätsgesetz) aufrecht sind. Das betrifft alle notverstaatlichten Banken (Hypo Alpe Adria, Kommunalkredit/KA Finanz, ÖVAG) und jene Großbanken, die staatliches Partizipationskapital in Anspruch genommen haben. Hier kann die FMA beispielsweise via Weisung an den zuständigen Staatskommissär Themen auf die Tagesordnung von Aufsichtsratssitzungen setzen lassen.

In Sachen Gläubigerbeteiligung an Pleitebanken („Bail-in“) will die Regierung Entwicklungen in den anderen EU-Ländern abwarten. Ein Vorpreschen würde negative Auswirkungen auf die Konkurrenzfähigkeit heimischer Institute haben, heißt es. Dasselbe gilt für die Schaffung eines konkreten Abwicklungsverfahrens für den Fall, dass eine Bank nicht mehr zu retten ist.

FMA wird auch zur Bilanzpolizei

Die Bilanzpolizei, die schon im kommenden Jahr tätig werden soll, wird in der Finanzmarktaufsicht angesiedelt. Um deren Unabhängigkeit zu gewährleisten, sollen für „Bilanzpolizisten“ strenge Unvereinbarkeitsregeln formuliert werden. Das Ziel: Bilanzskandale bei an der Wiener Börse notierten Unternehmen durch strenge Prüfungen möglichst schon im Vorfeld zu verhindern.

Auf einen Blick

Die Regierung hat bei ihrer Klausur in Laxenburg die Schaffung einer „Bilanzpolizei“ und eines strikten Bankeninsolvenzrechts schon für das kommende Jahr angekündigt. Ziel ist es, Probleme bei Banken und börsenotierten Unternehmen frühzeitig zu erkennen und durch frühzeitiges Eingreifen zu verhindern, dass noch einmal Steuerzahlergeld zur Rettung von strauchelnden Banken aufgewendet werden muss.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.11.2012)

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