Meinl erhält Kaution nicht zurück

Meinl erhaelt Kaution nicht
Meinl erhaelt Kaution nicht© Manfred Seeh
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hne Erfolg blieb der Versuch des Bankiers Julius Meinl V., die seit April 2009 hinterlegte Kaution von 100 Mio. Euro freizubekommen. Die Justiz sieht weiter Fluchtgefahr.

[WIEN] Julius Lindbergh Meinl V., wie der unter Betrugs- und Untreueverdacht stehende Bankier von der Wiener Haftrichterin Bettina Deutenhauser in einem neuen, 1453 Seiten starken Schriftsatz korrekt genannt wird, muss weiter warten: Zur Rückgabe der bei der Justiz hinterlegten 100-Millionen-Euro-Kaution wird es bis auf Weiteres nicht kommen. Auch nicht zu einer Reduktion auf fünf Millionen Euro, wie von Meinls Anwälten Herbert Eichenseder und Georg Schima beantragt worden war.
Wie berichtet, sieht die Richterin weiter Fluchtgefahr. Und auch „dringenden“ Tatverdacht. Damit hat sich also an der seit fast vier Jahren bestehenden Ausgangslage nichts geändert. Meinl wird beschuldigt, „zum Nachteil von Anlegern“ gehandelt zu haben. Und zwar „im Zusammenhang mit der Ausgabe an der Wiener Börse notierender (. . .) Zertifikate der MEL“ (Meinl European Land). Dabei seien zum Beispiel „Risikofaktoren verschwiegen“ worden. Meinl bestreitet die Vorwürfe entschieden.

Internet als Problem für Meinl


Die der „Presse“ zur Gänze vorliegende Begründung für das weitere Einbehalten der Kaution (der Beschluss allein, ohne Beilagen, hat unglaubliche 852 Seiten) liest sich streckenweise aber nicht überzeugend. Laut dieser Begründung muss Meinl etwa auch wegen der „Möglichkeiten der modernen Kommunikationstechnologie“ auf sein Geld verzichten. Sein Geld? Eigentlich sei es das Geld der Erleger, wendet Peter Weinzierl, Vorstand der Meinl Bank, am Donnerstag vor Journalisten ein. Welche Personen die hohe Summe im April 2009 hinterlegt haben, wird nicht klar beantwortet. „Eine Liechtensteinische Bank“, so Weinzierl.
Aber zurück zur „Kommunikationstechnologie“ – da heißt es auf Seite 826 des richterlichen Schriftsatzes: „Letztlich zeugt auch die Tatsache, dass jemand aus dem Nahebereich des Beschuldigten den Betrag von 100 Millionen Euro binnen kürzester Zeit aufbringen konnte, davon, dass der Beschuldigte selbst oder Personen, die ihm nahestehen, über sehr hohe finanzielle Reserven verfügen.“

Flucht „an jeden Ort der Welt“


Es wäre also „sehr leicht, sich dem Strafverfahren durch Flucht zu entziehen und sich ins Ausland abzusetzen (. . .)“. Meinl könnte in dem Fall „an jedem Ort der Welt“ leben. „Auch könnte er aufgrund der umfassenden Möglichkeiten der modernen Kommunikationstechnologie sein Unternehmen praktisch von jedem Ort der Welt aus leiten, auf sein Vermögen zugreifen oder beruflich tätig sein.“
Was tun nun die Anwälte? Sie bekämpfen das knapp 1500-Seiten-Papier beim Oberlandesgericht Wien. Ein tief gehendes Studium des anzufechtenden Dokuments könnte schwierig werden. Die Verteidigung hat nämlich exakt drei Werktage, also bis Montag, für ihre Beschwerde Zeit.

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