Tankstellenbetreiber klagt gegen Spritpreisrechner

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Ein Wiener Unternehmer hat beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen den Spritpreisrechner eingereicht. Das Recht auf Eigentum sei verletzt worden.

Der "Spritpreisrechner" wird vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) geprüft. Ein Wiener Tankstellenbetreiber hat Beschwerde eingelegt. Er fühlt sich in den Grundrechten auf Eigentum und Erwerbsfreiheit verletzt. Die Verfassungsrichter nehmen die Beratungen dazu am Donnerstag auf.

Die Spritpreis-Datenbank der Energie-Regulierungsbehörde E-Control und des Wirtschaftsministeriums informiert unter www.spritpreisrechner.at seit August 2011 die Konsumenten über günstige Treibstoffpreise in ihrer Umgebung. Anlass waren die hohen Spritpreise, der Online-Vergleich sollte durch Transparenz für günstigere Preise sorgen. Von den Konsumenten wurde er gut angenommen: Im ersten Jahr gab es laut Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner 5,6 Millionen Zugriffe.

Meldepflicht für Tankstellenbetreiber

Tankstellenbetreiber müssen Änderungen unverzüglich melden. Die Preise dürfen laut Spritpreisverordnung nur einmal am Tag (um 12 Uhr) angehoben werden. Ab dann sind nur noch Preissenkungen möglich, für deren Meldung die Betreiber maximal eine halbe Stunde Zeit haben. Die Einhaltung der Meldepflicht wird von den Bezirksverwaltungsbehörden kontrolliert, bei Verstößen drohen Geldstrafen.

Der Wiener Tankstellenbetreiber versucht nun, diese Regelungen mit seiner VfGH-Beschwerde zu kippen. Er argumentiert, die Regelungen seien unklar, gesetzeswidrig und unsachlich. Außerdem gebe es keinen effizienten Rechtsschutz und es werde in die Grundrechtssphäre - Eigentum, Erwerbsfreiheit - eingegriffen

(APA)

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