VfGH prüft Beschwerde gegen Spritpreisrechner

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Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit die Beschwerde eines Wiener Tankstellenbesitzers gegen die Spritpreisdatenbank, die vom Energie-Regulator E-Control betrieben wird.

Wien/Es/Ag. Der Tankstellenbetreiber sieht seine Grundrechte auf Eigentum und Erwerbsfreiheit verletzt und bemängelt, dass kein ausreichender Datenschutz gewährleistet sei. Es gebe für die Tankstellenbesitzer keinen Rechtsschutz für den Fall, dass mit den gespeicherten Daten etwas passiere.

Die Spritpreisverordnung des Wirtschaftsministeriums schreibt vor, dass Tankstellenbesitzer die Preise für Benzin und Diesel nur einmal am Tag, um zwölf Uhr, anheben dürfen. Ab dann sind nur noch Preissenkungen möglich. Änderungen müssen binnen zehn Minuten gemeldet werden. Rechtlich fußt die Maßnahme des Wirtschaftsministeriums auf dem Preistransparenzgesetz und der Preistransparenzverordnung, die Anfang August 2011 in Kraft getreten sind.

5,6 Mio. Zugriffe im ersten Jahr

Über den an die Datenbank gekoppelten Spritpreisrechner (www.spritpreisrechner.at) können Konsumenten günstige Preise in ihrem Umkreis abfragen. Der Rechner soll durch Transparenz und Vergleichsmöglichkeit für günstigere Preise sorgen. Die Internetseite wird gut besucht. Im ersten Jahr gab es laut Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner 5,6 Mio. Zugriffe.

Die Verfassungsrichter behandeln die Beschwerde des Tankstellenbesitzers bei der heute, Donnerstag, startenden Dezember-Session. Eine Entscheidung darüber, ob die Spritpreisdatenbank rechtlich auf solidem Fundament steht, wird es frühestens Anfang Jänner geben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.11.2012)

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