A1/Yesss!: Gericht genehmigt Hürde für Orange-Kauf

Offiziell: Behörde genehmigt Hürde für Orange-Kauf
Offiziell: Behörde genehmigt Hürde für Orange-KaufREUTERS
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A1 darf Yesss! kaufen. Damit fällt eines der Hindernisse für 3, um den größeren Konkurrenten Orange zu schlucken. Jetzt ist die EU am Zug. Die Kommission muss noch den gesamten Deal genehmigen.

Das österreichische Kartellgericht hat grünes Licht für einen Teil des Kaufs des Mobilfunkers Orange durch seinen kleineren Konkurrenten 3 gegeben. Wie die Telekom Austria Group in einer Aussendung bekannt gibt, darf sie den Handy-Diskonter Yesss!, der ein Teil von Orange ist, ohne Auflagen übernehmen. 3 will Orange nur dann kaufen, wenn die Billig-Sparte an A1 abgegeben werden kann. Das ist nun möglich und macht den Weg für die weitere Fusion frei. Sollte diese aber nicht stattfinden, platzt auch der Yesss!-Verkauf an A1. Schon bisher hat es mehrere Gerüchte gegeben, die den Kauf als genehmigt bezeichnet hatten. Die offizielle Entscheidung bestätigt aber nur einen Teil derselben.

Brüssel muss entscheiden

Ob der 3/Orange-Deal durchgeht, hängt nämlich von der EU-Kommission ab. Da der Verkauf eine bestimmte Kaufsumme übersteigt (insgesamt 1,3 Milliarden Euro inklusive des Yesss!-Verkaufs), ist Brüssel zuständig. Dort treffen heute die nationalen Wettbewerbsbehörden zusammen, um ihre Sicht der Dinge darzulegen. Die EU selbst hat noch bis zum 21. Dezember Zeit, eine Entscheidung zu fällen. Theoretisch könnte die Kommission bereits zu einer solche gekommen sein und nur die Entscheidung des Kartellgerichts abgewartet haben.

Einspruch möglich

Die Entscheidung des Kartellgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht eine vierwöchige Frist, um allfällige Einsprüche einzulegen. Sollte das der Fall sein, wird der Fall an den Obersten Gerichtshof, was eine neuerliche Verschiebung des Orange-Verkaufs an 3 nach sich ziehen wird. T-Mobile hatte im August Bedenken geäußert und hatte Auflagen bei der Neuverteilung der Frequenzen und Sendestationen gefordert. Nun kommentierte der neue Firmenchef Andreas Bierwirth, dass ein "schritt zur Beseitigung der schon fast einjährigen Unsicherheit" beseitigt. Dennoch müsse sichergestellt werden, dass "kein struktureller Wettbewerbsnachteil für T-Mobile entsteht", ließ Bierwirth per Aussendung verkünden.

Freude über Entscheidung

3 selbst hat in einer Aussendung die Entscheidung des Kartellgerichts naturgemäß begrüßt. "Wir sind zuversichtlich, dass mit der Feststellung des Kartellgerichts, dass der Erwerb von Yesss! durch A1 keine wettbewerbsschädlichen Auswirkungen auf den österreichischen Markt hat, sowie durch unser Zusagenangebot an die Europäische Kommission alle geäußerten Wettbewerbsbedenken ausgeräumt worden sind", heißt es darin. 3 hat bereits Zugeständnisse an die EU gemacht und bietet virtuellen Netzbetreibern Zugriff auf seine Infrastruktur.

Aus vier Anbietern werden drei

Der Deal war am 3. Februar 2012 bekannt gegeben worden. 3, beziehungsweise die Konzernmutter Hutchison, zahlt 0,9 Milliarden Euro an die bisherigen Eigentümer Mid Europa Partners und France Telecom. Die Yesss!-Sparte, ein Teil der Orange-Frequenzen und die alte Marke "one" gehen für 390 Millionen Euro an A1. Aus vier Mobilfunkern in Österreich werden damit drei. Der gleichnamige Betreiber wird aber nach wie vor der kleinste Anbieter bleiben und beteuert daher auch, weiterhin für starken Wettbewerb zu sorgen.

LTE-Ausbau muss auf Orange/3 warten

Die endgültige Entscheidung der EU ist für den gesamten heimischen Mobilfunkmarkt wegweisend. Denn bevor der Deal nicht durch ist oder abgeschmettert wurde, kann es keine Versteigerung der alten TV-Frequenzen geben. Der Telekom-Regulator hatte seine Entscheidung über die Frequenzvergabe, die theoretisch schon 2011 oder Anfang 2012 beginnen hätte können, aufgeschoben, bis der Fall abgeschlossen ist. Diese digitale Dividende ist aber für die Mobilfunker sehr wichtig. Sie eröffnet ihnen ein neues Frequenzband, wodurch sie mehr Ressourcen für Sprach- und Datenübertragung erhalten. Gleichzeitig sollen durch ein sogenanntes Refarming die Regeln für die vorhandenen Frequenzen geändert werden, so dass etwa auf 1800 MHz nicht mehr nur GSM, sondern auch UMTS und LTE gefunkt werden dürfen. 

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(db)

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