Kurzarbeit wird für Unternehmen künftig günstiger

Kurzarbeit wird fuer Unternehmen
Kurzarbeit wird fuer Unternehmen(c) APA
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Der Staat übernimmt den Dienstgeberanteil schon ab dem fünften Monat. Die Änderung tritt mit 1. Jänner 2013 in KRaft.

Für heimische Unternehmen wird Kurzarbeit in Zukunft billiger. Der Staat übernimmt ab Jahresbeginn den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung nicht erst ab dem siebenten Monat in Kurzarbeit, sondern bereits ab dem fünften Monat. Die Novelle der Kurzarbeitsbeihilfe soll am Mittwoch im Parlament beschlossen werden und ab 1. Jänner 2013 gelten, teilten Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) am Sonntag in einer Aussendung mit. Die Industrie begrüßt die Reform der Kurzarbeit.

Ende November gab es laut Wirtschaftskammer 1.803 Betroffene in 26 Betrieben, im Dezember werden drei Betriebe mit 444 Betroffenen dazukommen. Von einer Krise wie 2009, als 57.000 Menschen in Kurzarbeit waren, ist man damit in Österreich aber noch weit entfernt.

Kurzarbeit ist die vorübergehende Reduzierung der Normalarbeitszeit wegen wirtschaftlicher nicht saisonaler Schwierigkeiten im Betrieb. Die an die Mitarbeiter ausgezahlte Kurzarbeitsbeihilfe orientiert sich an den Tagsätzen des Arbeitslosengeldes und deckt die ausfallenden Arbeitsstunden ab. Sie wird vom Arbeitgeber an die Beschäftigten ausgezahlt, aber vom Arbeitsmarktservice (AMS) wieder rückerstattet.

"Mit den Neuerungen soll es für Unternehmen einfacher werden, Kurzarbeit einzuführen, anstatt Arbeitnehmer zu kündigen", betonte Hundstorfer. Mitterlehner erwartet in den kommenden Monaten keinen signifikanten Anstieg der Kurzarbeit: "Wir rechnen zwar nicht mit einer derart einschneidenden Krise wie im Jahr 2009, wollen aber unseren Unternehmen präventiv wieder eine gute Ausgangsbasis geben." Außerdem soll es durch die Novelle der Kurzarbeitsbeihilfe einfacher werden, von der Kurzarbeit ohne Qualifizierungsmaßnahmen in die Kurzarbeit mit Qualifizierungsmaßnahmen zu wechseln.

Die Industriellenvereinigung begrüßt die gesetzlichen Änderungen bei der Kurzarbeitsbeihilfe. IV-Präsident Georg Kapsch freute sich über eine "zeitgerechte Attraktivierung der Rahmenbedingungen für die Kurzarbeit". In Österreich habe - im Unterschied zu Deutschland - "die gesetzlich zwingend geforderte Sozialpartnervereinbarung zu spürbaren Zusatzbelastungen für die Betriebe geführt", kritisierte er.

Der Wunsch der Industriellenvereinigung, dass die Gewerkschaft weniger Einfluss hat, wurde hingegen nicht erhört. "Es ist kein Betrieb daran gescheitert, dass es zu lange gedauert hat, die Zustimmung der Gewerkschaft einzuholen. Kurzarbeit ohne Mitbestimmung wird es in Österreich nicht geben", sagte Bernhard Achitz, leitender Sekretär im ÖGB, in den ORF-Nachrichten von Sonntag früh (Ö3).

(APA)

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