Versicherungen: Keine Nachteile mehr

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Menschen mit Behinderung dürfen ab dem 21. Dezember dieses Jahres bei Vertragsabschluss nicht mehr diskriminiert werden. Demnach darf es für Behinderte keine eigene Risikokalkulation mehr geben.

Wien/APA/red. Ab dem 21. Dezember dieses Jahres werden in der Versicherungsbranche nicht nur Unisex-Tarife, also einheitliche Tarife für Mann und Frau, eingeführt. Sondern auch Menschen mit Behinderung dürfen künftig nicht mehr diskriminiert werden. Demnach darf es für Behinderte keine eigene Risikokalkulation mehr geben.

Die Versicherungsbranche argumentiert, dass bisher nicht aufgrund von Behinderungen differenziert wurde, sondern nur dann, wenn individuelle Krankheiten vorhanden waren, die die Lebensdauer des Einzelnen verkürzen oder zu höheren Behandlungskosten in der privaten Krankenversicherung geführt haben. „Schon bisher war eine Behinderung allein kein Ausschlussgrund“, sagt Manfred Baumgartl von der Allianz Österreich.

Neu ist nun etwa, dass Versicherungen Versicherungsnehmern mit Behinderungen künftig unaufgefordert eine Begründung zusenden müssen, sofern eine Polizze nur durch Zahlung einer höheren Prämie oder gar nicht abgeschlossen werden kann.

Behindertenverbände hatten beklagt, dass Menschen mit Behinderungen beim Abschluss diverser Versicherungsprodukte benachteiligt wurden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.12.2012)

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