Bawag-Urteil: Freisprüche für Flöttl und Ex-Banker

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Flöttl(c) APA ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Bis auf Ex-Aufsichtsrat Günter Weninger werden alle Angeklagten freigesprochen. Grund für die Freisprüche ist der "mangelnde Schädigungsvorsatz".

Die Wiederholung des Bawag-Strafprozesses gegen sieben Angeklagte hat heute, Dienstag, mit sieben Freisprüchen betreffend der Untreuevorwürfe gegen die Bank geendet. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Christian Böhm sprach den Spekulanten Wolfgang Flöttl von allen Vorwürfen frei, ebenso die Ex-Bankvorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner sowie Ex-Prüfer Robert Reiter. Lediglich Ex-Bawag-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger erhielt mit einem Monat bedingt eine Minimalstrafe betreffend Bilanzdelikte beim ÖGB, dem früheren Bank-Eigentümer.

Im ersten Prozess waren alle Angeklagte zu teils mehrjährigen unbedingten Haftstrafen verurteilt worden, lediglich Büttner hatte eine bedingte Strafe erhalten. Das Urteil von Richterin Claudia Bandion-Ortner war vor zwei Jahren vom Obersten Gerichtshof (OGH) in großen Teilen gekippt worden, daher wurde der neuerliche Prozess notwendig.

Der frühere Bank-Generalsekretär Peter Nakowitz wurde zwar heute freigesprochen, er hat aber noch eine Verurteilung zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, über die noch das Oberlandesgericht (OLG) Wien entscheiden muss. Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner ist rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt, dessen Nachfolger an der Bankspitze Johann Zwettler zu fünf Jahren Haft. Beide sind derzeit aus gesundheitlichen Gründen vollzugsuntauglich. Elsner hat bisher viereinhalb Jahre Haft abgesessen.

Richter Christian Böhm begründete die heutigen Freisprüche des Schöffensenats damit, dass bezüglich des Anklagevorwurfs der Untreue der Schädigungsvorsatz der Bank gegenüber gefehlt habe, die subjektive Tatseite sei also nicht vorhanden gewesen. Elsner und Zwettler hätten die übrigen Beteiligten getäuscht, bei den verlustreichen Spekulationen Flöttls mit Bawag-Geldern und der Vertuschung der Verluste hätten die anderen auf Elsners Angaben vertraut. Zu Flöttls Pflichten als internationaler Investmentbanker gehöre es nicht, dass er überprüfe, ob die Bank ihm so viel Geld für Spekulationsgeschäfte überhaupt überlassen durfte. Die Prüfung der Großveranlagungsgrenze sei nicht seine Pflicht gewesen.

Weninger akzeptiert Urteil

Die Freigesprochenen zeigten sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Flöttl erklärte, er sei sehr froh. Das Urteil selbst wolle er nicht kommentieren. Weninger akzeptierte seine Verurteilung zur Minimalstrafe von einem Monat bedingt betreffend Bilanzfälschung beim ÖGB, diesbezüglich hatte er bereits im ersten Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. "Das Urteil ist gerecht", meinte der ehemalige ÖGB-Finanzreferent, daher werde er es auch nicht anfechten.

Staatsanwältin Sonja Herbst gab keine Erklärung ab. Die Staatsanwaltschaft hat nun drei Tage Zeit, um die Urteile zu bekämpfen.

>>> Reaktionen: Elsner über Urteil schockiert

(APA)

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