Neue "Wirtensteuer" für alle Kleinbetriebe

Wirtensteuer fuer alle Kleinbetriebe
Wirtensteuer fuer alle Kleinbetriebe(c) FABRY Clemens
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Im März hat der VfGH die pauschale Besteuerung für Gaststätten aufgehoben. Jetzt ist die neue Steuerformel für Wirte da. Sie soll für alle 150.000 Kleinbetriebe in Österreich gelten.

Wien/Auer. Was früher nur Wirten und Hoteliers vorbehalten war, können ab dem kommenden Jahr sehr viel mehr Unternehmer in Österreich in Anspruch nehmen: eine neue, vereinfachte Steuerformel. Denn die bis dato gültige Gewinnpauschalierung für Gaststätten ist mit Jahresende endgültig Geschichte. Die Nachfolgeregelung will Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) gleich für alle Unternehmen mit einem Umsatz von maximal 255.000 Euro im Jahr anwenden. Jeder zweite Unternehmer in Österreich könnte damit in den Genuss einer simpleren Steuerberechnung kommen. Mit der bisherigen Formel („Gaststättenpauschale“), die der Verfassungsgerichtshof im vergangenen März zu Fall gebracht hat, hat die neue Lösung allerdings nur wenig zu tun.

20 Prozent Ausgabenpauschale

Bisher mussten Gastwirte – vom Würstelstand bis zum Luxushotel – pauschal nur 5,5 Prozent der jährlichen Betriebseinnahmen (plus 2180 Euro) an Steuern abliefern. Ein Schnäppchen vor allem für all jene Unternehmen, die dafür keine teure Großküche betreiben müssen. Für die kleine Snackbar, die neben Getränken nicht viel mehr als Schokoladeriegel und Toast verkauft, sei die pauschale Besteuerung nicht gerechtfertigt, urteilten die Verfassungsrichter im März und hoben die seit 1999 geltende Verordnung als gesetzeswidrig auf.

Bis Jahresende musste Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) nun eine neue Steuerformel für Wirte finden. Die hat ihr offenbar so gut gefallen, dass sie gleich auf alle Kleinunternehmen ausgeweitet werden soll. „Es galt der gleiche Gewinn für einen Würstelstand wie für die Pension“, erläutert Fekter die geplanten Änderungen im Gespräch mit der Austria Presse Agentur. Ab 2013 soll nun nicht mehr der Gewinn, sondern die Ausgaben pauschaliert werden. Die 150.000 Kleinunternehmer in Österreich sollen künftig bis zu einem Fünftel ihres Umsatzes sofort pauschal von der Steuer absetzen können. Das Modell sieht eine Grundpauschalierung von zehn Prozent, mindestens aber 3000 Euro, vor. Damit ist alles abgedeckt, was der Unternehmer für Büromaterial, Werbung, Versicherungen, Literatur und Fortbildung ausgibt. Darüber hinaus gibt es eine Mobilitätspauschalierung von zwei Prozent des Umsatzes (gedeckelt mit dem höchsten Pendlerpauschale), die alle beruflichen Fahrten mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln umfasst. Dazu kommt die Energie- und Raumpauschalierung über acht Prozent des Umsatzes, mit der alle Kosten für Erdöl, Erdgas, Strom, Reinigung und Versicherungen, die mit der Liegenschaft zu tun haben, abgedeckt werden.

Drei Jahre gebunden

Ein Unternehmer, der im Jahr einen Umsatz von 200.000 Euro erzielt, könnte seine Steuerbasis so auf einen Schlag um 40.000 Euro verringern. Zudem bleiben bestimmte Betriebsausgaben weiter voll abzugsfähig. Dazu zählen Wareneinsatz, Löhne, Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Ausbildung von Arbeitnehmern, Miete, Pacht, Instandhaltung und Instandsetzung. Der Restbetrag ist die Bemessungsgrundlage und wird zum Tarif versteuert.

Im Finanzministerium ist man mit der neuen Formel offensichtlich zufrieden. Maria Fekter spricht gar von einem „Quantensprung an Verwaltungsvereinfachung, sowohl für die Betriebe als auch für die Finanzverwaltung“.

Für Unternehmen heißt es nun rechnen, ob sich der Umstieg auf die Pauschalierung wirklich auszahlt. Dabei sollten sie aber nicht nur das kommende Jahr im Blick haben. Denn wer sich einmal für den Umstieg auf die neue Besteuerungsform entscheidet, kann in den beiden darauffolgenden Wirtschaftsjahren nicht mehr zu der alten Berechnungsmethode zurückgehen.

Auf einen Blick

Das Finanzministerium legt eine neue Steuerformel für Kleinunternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz von 255.000 Euro vor. Zusätzlich zu bestimmten Kosten wie Löhnen oder Miete sollen 20 Prozent des Umsatzes pauschal absetzbar sein. Die Regelung ist ein Ersatz für die pauschale Besteuerung von Gaststätten, die der VfGH im März als gesetzeswidrig aufgehoben hat.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.12.2012)

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