Muss der Staat ÖVAG-Anleger entschädigen?

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Eine Milliarde Euro hat der Steuerzahler in die Rettung des Volksbanken-Spitzeninstituts ÖVAG investiert. Nun drohen der teilstaatlichen Bank neue Schwierigkeiten. Privatanleger bereiten eine Sammelklage vor.

[Wien] Die Rettung des Volksbanken-Spitzeninstituts ÖVAG war ein Kraftakt. Ob die vom Staat zur Verfügung gestellte Milliarde ausreichen wird, ist fraglich. Denn die ÖVAG wird nicht nur 2012, sondern auch 2013 operativ einen Verlust verbuchen. Nun drohen der Bank juristische Probleme. Wie andere österreichische Finanzkonzerne verkaufte die ÖVAG in der Vergangenheit sogenannte „Partizipationsscheine“ (PS). Dabei handelte es sich um Wertpapiere, die eine überdurchschnittlich hohe Verzinsung aufwiesen. Dafür verzichteten die Anleger auf Stimmrechte.

Im Frühjahr 2012 führte die ÖVAG im Zuge der Teilverstaatlichung einen Kapitalschnitt durch. Die PS-Scheine verloren mit einem Schlag 70 Prozent an Wert. Einige Investoren wollen sich das nicht gefallen lassen und bereiten nun rechtliche Schritte vor.
Neben den Volksbanken könnte der Staat als Miteigentümer der ÖVAG zum Handkuss kommen. Laut „Presse“-Informationen halten private Anleger noch immer PS-Scheine der ÖVAG zum Nominalwert von 100 Mio. Euro. Derzeit lässt sich aber noch nicht abschätzen, wie viele tatsächlich klagen werden.

Ad-hoc-Pflichten verletzt?

In der Causa sind mehrere Anwaltskanzleien tätig. Zu ihnen gehört Ingo Kapsch von HLMK Rechtsanwälte. Er vertritt einen Anleger aus Deutschland, der 2010 und 2011 PS-Scheine zum Nominale von einer Mio. Euro erworben hat. „Grundlage dieser Käufe waren die von der ÖVAG herausgegebenen Informationen, wie etwa die Geschäftsberichte sowie die Presse- und Ad-hoc-Meldungen“, sagt Kapsch zur „Presse“.
Für ihn besteht der Verdacht, dass die ÖVAG „irreführend und/oder falsch“ informiert hat. Kapsch legt dazu folgende Beweise vor:
► Am 21. April 2010 erklärte die die Bank, man könne „das beste operative Ergebnis der Geschichte der Bank“ verbuchen. Der Turnaround auf Konzernebene sei geschafft worden. Die Kapitalausstattung stehe auf einer soliden Basis und die Liquiditätssituation sei „ausgezeichnet“.
► Im Mai 2010 berichtete die ÖVAG, dass sich die Trendwende zum Positiven fortsetze und der Turnaround nachhaltig gelinge.
► Im August 2010 hieß es in einer Mitteilung: „Positive Entwicklung setzt sich konstant fort.“ Die Liquiditätssituation wurde als komfortabel angegeben.
► Im November 2010 behauptete das Institut, die Zahlen der ersten drei Quartale 2010 hätten den Turnaround der Gesellschaft bestätigt.
► Im Dezember 2010 gab die ÖVAG bekannt, dass auf die PS-Scheine, die vom Staat gehalten werden, sowie auf alle anderen ergebnisabhängigen Wertpapiere ab dem Jahr 2012 Dividenden gezahlt werden sollen.
► Im April 2011 wurde eine ähnliche Meldung wie im Dezember 2010 veröffentlicht und von einem positiven Jahresergebnis vor Steuern in der Höhe von 91 Mio. Euro gesprochen. In den Folgejahren soll das Vorsteuerergebnis stabil auf über 100 Mio. Euro pro Jahr gesteigert werden.

Turnaround herbeigeredet?

Der Investor wirft der ÖVAG vor, in den Jahren 2010 und 2011 „einen in Wahrheit nie existenten Turnaround“ herbeigeredet zu haben. Wenn die angeführten Meldungen korrekt gewesen wären, hätte die ÖVAG im Frühjahr 2012 nicht mit der Teilverstaatlichung vor der Pleite gerettet werden müssen.
Verletzen Firmen und Banken die gesetzlichen Bestimmungen über die Ad-hoc-Publizität, sind sie schadenersatzpflichtig, sagt Anwalt Kapsch. Zur Untermauerung legt er ein 57-seitiges Gutachten vor, das bei einem gerichtlich beeideten Sachverständigen für Börsen- und Bankwesen in Auftrag gegeben wurde.
Kapsch forderte den neuen ÖVAG-Chef Stephan Koren auf, seinem Mandanten den Schaden zu ersetzen. „Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sind wir beauftragt, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.“

ÖVAG: „Kein Kommentar“

Derzeit sieht alles danach aus, dass der Gerichtsweg eingeschlagen wird. Denn vor Kurzem meldete sich die ÖVAG bei Kapsch und erklärte, dass sie die Unterlagen geprüft habe. Und man sei zum Ergebnis gelangt, dass man der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen werde. Gegenüber der „Presse“ wollte ein ÖVAG-Sprecher zu dieser Causa aber nicht Stellung nehmen.
Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nimmt die ÖVAG seit dem Frühjahr 2012 wegen des Verdachts auf Untreue und Bilanzfälschung unter die Lupe. Wie lang die Ermittlungen dauern werden, ist offen. Frühere ÖVAG-Manager und Aufsichtsräte weisen die Vorwürfe zurück.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28. Dezember 2012)

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