Verbesserungen für heimische Bankkunden

(c) Clemens Fabry
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Ab April wird es einige Verbesserungen für Bankkunden geben. Gebührenerhöhungen müssen Banken ihren Kunden zwei Monate vorher mitteilen. Den Verbrauchern steht zudem ein Widerspruchsrecht zu.

Wien/ag./red. Ab April wird es einige Verbesserungen für Bankkunden geben. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die Kreditinstitute ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst haben. Tun sie das nicht, ist davon auszugehen, dass der Verein für Konsumenteninformation rechtliche Schritte gegen die Institute einleiten wird. Die Änderungen in den Geschäftsbedingungen ist auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zurückzuführen. Der OGH hatte festgestellt, dass die AGB der österreichischen Banken in 16 Punkten gesetzeswidrig sind.

So sind keine automatischen Preiserhöhungen mehr erlaubt, wenn die Kunden nicht mindestens zwei Monate im Voraus darüber informiert wurden. Den Verbrauchern steht zudem ein Widerspruchsrecht zu. Weiters ist es den Kreditinstituten verboten, Zusatzgebühren für Informationen oder Nebenleistungen zu verrechnen. Das heißt: Wer seine Kredit- oder Bankomatkarte sperren lässt, weil diese verloren oder gestohlen wurde, muss keine Extraspesen mehr zahlen. Ein Kostenersatz darf nur noch in drei Ausnahmefällen erfolgen, etwa bei der Erteilung nicht gedeckter Überweisungsaufträge.

Kontoinhaber mussten ihre Kontoauszüge früher auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Wurden diese nicht binnen zweier Monate vonseiten der Kunden reklamiert, galten sie als anerkannt. Diese Bestimmung ist nun unzulässig. Geldhäuser müssen daher für allfällige Schäden haften, die nach dieser Frist aus nicht autorisierten Buchungen auftreten.

Kontoinhaber sind darüber hinaus bloß dazu angehalten, ihre PIN-Codes geheim zu halten, ihre Bankomatkarte sicher zu verwahren und den Verlust derselben unverzüglich zu melden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.12.2012)

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