ÖBB-Pensionsreform: „Eine Aufhebung wäre dramatisch“

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Eine Gesetzesreparatur durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) könnte 18.000 Eisenbahnern früher in die Pension verhelfen. Sozialrechtsexperte Mazal befürchtet jedoch negative psychologische Effekte.

Wien. Eine mögliche Aufhebung des von Schwarz-Blau beschlossenen Pensionsrechts der Eisenbahner durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) könnte Folgen haben, die weit über die ÖBB-Pensionen hinausreichen. Ginge die Klage eines ÖBB-Bediensteten, der um sein Recht auf Frühpensionierung kämpft („Die Presse“ berichtete am Freitag), beim Höchstgericht durch, „dann könnten alle kommen“, erläutert der Arbeits- und Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal im Gespräch mit der „Presse“. „Das wäre Stillstand.“

Fällt die ÖBB-Regelung, hätten auch ASVG-Pensionisten gute Chancen, Pensionsverschärfungen anzufechten. „Das wäre geradezu dramatisch“, betont Mazal. Das gilt auch für die Regierung, derzeit konkret für Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ), aber auch für Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP). Es wären dann zusätzliche Mittel für die ohnehin kostspieligen ÖBB-Frühpensionen nötig. Für die künftige Regierung wäre das nach der Wahl budgetär ein Handicap. Die Gewerkschaft Vida, in der die Eisenbahner vertreten sind, spricht wegen der Prüfung durch die Verfassungsrichter vorsichtig von einem „Etappensieg“.

Mazal hebt außerdem die psychologische Dimension einer Aufhebung beim Zurückdrängen der Frühpensionen hervor: „Man muss das im Vergleich mit anderen Bevölkerungsgruppen sehen. Das wäre für die Gedankenwelt der Bevölkerung dramatisch.“ Dies hieße, dass jener Pensionszeitpunkt, den man sich mit 40 ausrechnet, auch mehr als zehn Jahre später noch gelten müsste.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich jetzt mit Bedenken gegen die ÖBB-Pensionsregeln an den VfGH gewandt. Der Gesetzgeber muss jedenfalls den sogenannten Vertrauensschutz beachten. Änderungen der Rechtslage dürfen nicht plötzlich und intensiv sein. Der klagende Eisenbahner ist der Ansicht, das treffe bei ihm zu, weil er statt 2009 erst 2016 in Pension gehen kann.

Angleichung an das ASVG wackelt

ÖVP und FPÖ haben 2003/04 strengere ÖBB-Pensionsregeln beschlossen. Das Antrittsalter nach 35 Dienstjahren wurde nach der bereits zuvor erfolgten Erhöhung von 53 auf 54,5 Jahre in Etappen auf 61,5 Jahre erhöht. Zugleich erfolgten bei der Pensionsleistung (lebenslange Durchrechnung) und bei den Verlustobergrenzen Angleichungen an das ASVG-Pensionssystem.

Übereinstimmend erklärten Mazal und Robert Steier, der Leiter der Rechtsabteilung der Eisenbahnergewerkschaft, der „Presse“, der Kern der ÖBB-Pensionsreform sei nicht betroffen. Der Eingriff durch Gesetze auf die per Einzelvertrag geregelten ÖBB-Pensionen sei bereits in einem früheren VfGH-Urteil als zulässig erkannt worden.

Welche Auswirkungen eine erfolgreiche Klage hätte, hängt in erster Linie vom genauen Urteil der Höchstrichter ab. Würde der Regierung eine Frist für eine „Reparatur“ der geltenden Bestimmungen zur Anhebung des ÖBB-Frühpensionsalters eingeräumt, wären immerhin noch rund 18.000 bis 19.000 Eisenbahner im „alten“ ÖBB-Pensionsrecht betroffen. Für jene, die seit Jänner 1996 zur ÖBB gekommen sind, gilt bereits das ASVG-System. Eine Reparaturvariante könnte eine langsamere Anhebung des Pensionsalters sein.

Für Regierung und ÖBB dramatischer wäre der – unwahrscheinlichere – Fall, dass die Regelung rückwirkend gekippt wird. Ein VfGH-Erkenntnis wird mit hoher Wahrscheinlichkeit erst nach der Nationalratswahl 2013 fallen. Im VfGH hieß es auf Anfrage, solche Verfahren dauerten im Durchschnitt neun Monate.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.12.2012)

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