Gewerbeordnung: "Das hat sich bewährt"

Gewerbeordnung sich bewaehrt
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Die österreichische Gewerbeordnung stand einst im Zeichen der wirtschaftlichen Freiheit. Heute steht sie vor allem für strenge – und zahlreiche – Zugangsbeschränkungen.

Martina Ganahl arbeitet viel, aber für ihren Geschmack noch nicht genug. Seit vier Jahren ist sie selbstständig, sie führt einen Reinigungsbetrieb mit vier Mitarbeitern. Irgendwann haben auch Büros um ihre Putzdienste angefragt. Aber sie musste ablehnen. Denn das freie Reinigungsgewerbe, das sie angemeldet hat, erlaubt nur das Putzen „nach Art der Hausfrau“. Um auch in öffentlichen Gebäuden sauber zu machen, bräuchte sie einen Befähigungsnachweis. Denn die „Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung“ ist ein reglementiertes Gewerbe. „Ich wollte nur Büros zusätzlich reinigen, an der typischen Gebäudereinigung bin ich gar nicht interessiert“, so Ganahl. Um die Prüfung abzulegen, fehlt ihr die Zeit. „Ich bin ja auch so den ganzen Tag arbeiten.“

Die Gebäudereinigung ist eines von rund 80 Gewerben, die in Österreich „reglementiert“ sind, für die man also einen Befähigungsnachweis – im klassischen Fall die Meisterprüfung – braucht. Auf der Liste stehen unter anderem die Arbeitsvermittlung, Fremdenführer, Gärtner, Maler und Anstreicher, Reisebüros. Ein anderes Beispiel ist der Beruf Nageldesigner, ein sogenanntes Teilgewerbe. Die Auflagen für ein Teilgewerbe sind weniger streng als für die reglementierten Gewerbe, aber auch dafür muss ein Befähigungsnachweis erbracht werden. Und auch dieser gilt nur eingeschränkt.

So darf eine Nageldesignerin zwar Nägel lackieren und Kunstnägel anbringen, aber keine Fußnägel lackieren und auch nur eingeschränkte Maniküre machen. „Dazu bräuchte sie eine zusätzliche Ausbildung“, erklärt Margit Riebenbauer von der Wiener Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure. „Wenn sie die Fußnägel lackieren möchte, muss sie einen extra Kurs für das Design von Fußnägeln machen“, so Riebenbauer. Dann könne sie ein zweites Teilgewerbe anmelden. Riebenbauer zufolge kostet das meistens um die 360 Euro.

Laut Erwin Czesany, Geschäftsführer sowohl der Bundesinnung der Kosmetiker als auch der Gebäudereiniger- Innung, dient die Regulierung dieser Gewerbe dem Schutz des Konsumenten. So lerne ein Gebäudereiniger in der Ausbildung etwa verschiedene Steine und chemische Reinigungsmittel kennen. „Wenn ich das falsche Mittel auf Naturstein verwende, wird der fleckig und ich muss den ganzen Boden herausnehmen. Das kann sehr teuer werden.“ Deshalb hält er den Schutz der Gewerbe auch „absolut nicht“ für übertrieben. „Das hat sich bewährt und es gibt auch keine Intention, das zu ändern.“


Reform gefordert. Die „bewährte“ Gewerbeordnung geht auf das Jahr 1859 zurück und stand einst im Zeichen wirtschaftlicher Freiheit: Der Habsburgermonarchie drohte der Bankrott, das freie Unternehmertum sollte für den Aufschwung sorgen. Nur für 14 Gewerbe brauchte man damals eine Konzession. Zugangsbeschränkungen wurden erst nach und nach eingeführt. Rufe nach Reformen gab es immer wieder. Etwa von der Grünen Wirtschaft. Bundessprecher Volker Plass nennt die strikte Regulierung eine „Wirtschaftsbremse“ und fordert eine „radikale Entrümpelung“ der Gewerbeordnung. Sie diene nur dazu, den Markt abzuschotten. „Rund die Hälfte der Gewerbe könnte man sofort freigeben.“

Ein erster Schritt der „Entrümpelung“ war die Liberalisierung des Fotografengewerbes. Dieses war in Österreich lange zweigeteilt: Die meist in der Lehre ausgebildeten „Berufsfotografen“ auf der einen Seite, die „Pressefotografen“ auf der anderen. Sie brauchten zwar keine Ausbildung. Dafür durften sie keine Hochzeiten, Schulklassen oder Sponsionen fotografieren und auch keine Passfotos oder Porträts machen – egal, wie bekannt oder erfolgreich sie waren. Heuer wurde das Gewerbe auf Initiative von ÖVP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner freigegeben. Nun kann jeder als Fotograf arbeiten – mit einer Einschränkung: Fotografen ohne Ausbildung dürfen in den ersten drei Jahren nicht für Privatkunden arbeiten. In vielen EU-Ländern ist das Gewerbe frei.

Verschlankung. Die Gewerbeordnung wird regelmäßig angepasst. Eine große Reform gab es etwa 2002. Damals wurde die Gewerbeordnung verschlankt und der Handel ein freies Gewerbe: Seither braucht man keinen Befähigungsnachweis mehr, um ein Geschäft aufzusperren. Lebensmittelhändler dürfen seither auch Bier und Speisen servieren und Friseure Kaffee. Auch die Bedarfsprüfung für Bestattungsunternehmen wurde damals abgeschafft. Zuletzt ging im Dezember eine Novelle in Begutachtung: Betriebsübergaben werden erleichtert, die Genehmigungspflicht für Public Viewing abgeschafft. Von der Liberalisierung des Gewerbezugangs ist keine Rede. Dem Vernehmen nach waren die Fotografen ein Testlauf für eine umfangreiche Liberalisierung der Gewerbeordnung. Im Wirtschaftsministerium gibt man sich dazu bedeckt: „Derzeit ist nichts in diese Richtung geplant.“

Kein Wunder. Eine Reform hat viele Gegner. Vor allem die mächtige Wirtschaftskammer beharrt auf dem Status quo. Schließlich gehe es um Gesundheit und Sicherheit der Menschen und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs, sagt WKO-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser. „Ausbildungs- und Zugangsvorschriften werden laufend hinterfragt und auch angepasst, wenn es sachlich gerechtfertigt ist“, so Hochhauser. „Aber grundsätzlich ist es so, wie es ist, in Ordnung.“

In Zahlen

1859Auf dieses Jahr geht die heutige Gewerbeordnung in ihren Ursprüngen zurück.

2002In diesem Jahr wurde die Gewerbeordnung verschlankt. Seither ist der Handel ein freies Gewerbe.

80So viele Gewerbe sind in Österreich reglementiert. Um sie auszuüben, braucht man einen entsprechenden Befähigungsnachweis.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.12.2012)

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