OeNB-Pensionisten erwägen Klage gegen Solidarbeitrag

The lettering Oesterreichische Nationalbank Austrian national bank is seen above the entrance of its headquarters in Vienna
The lettering Oesterreichische Nationalbank Austrian national bank is seen above the entrance of its headquarters in ViennaREUTERS
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Der Betriebsrat der Nationalbank überlegt laut einem Medienbericht gegen den sogenannten "Pensionssicherungsbeitrag" zu klagen.

Die alten Nationalbank-Betriebspensionen könnten demnächst die Gerichte beschäftigen: Konkret geht es um den so genannten "Pensionssicherungsbeitrag", einen Solidaritätsbeitrag den Altpensionisten seit Jänner 2013 zahlen müssen. Der Betriebsrat der Notenbank überlege zu klagen, berichtet der "Standard" vorab.

Die Rechtsanwaltskanzlei Kunz Schima Wallentin sei bereits an der Arbeit, ein Gutachter habe sich mit den entsprechenden Fragen schon beschäftigt. In Bankkreisen gehe man davon aus, dass im Februar oder März eine Feststellungsklage eingebracht werde.

Betroffen sind laut "Standard" rund 1.000 Pensionisten und rund 400 aktive Mitarbeiter, die 3,3 Prozent "Pensionssicherungsbeitrag" zahlen müssen. Ein Betriebsrat bestätige, dass man Klagen überlegt: „Es geht uns nicht um die Beträge, sondern ums Prinzip", so der Banker.

Solidaritätsabgabe verfassungswidrig

Argumentiert wird der Zeitung zufolge, dass die Solidaritätsabgabe verfassungswidrig sei, den Gleichheitsgrundsatz verletze, eine Sondersteuer sei. Zudem würden Eigentums- und Vertrauensschutz verletzt. Die Kläger sollen in verschiedene Gruppen (wie Aktive und Pensionisten) eingeteilt werden, geklagt werden soll in allen vier Oberlandesgerichtssprengeln Österreichs. Erreichten wollten die Juristen damit, dass zumindest ein Oberlandesgericht als zweite Instanz Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung für die Notenbanker hege und sich deswegen, wie vorgesehen, selbst an den VfGH wendet.

(APA)

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