VfGH beurteilt Spritpreisrechner als gesetzeskonform

VfGH beurteilt Spritpreisrechner gesetzeskonform
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Die Meldepflicht von Service-Einrichtungen wie Waschstraßen oder Shops hat der Verfassungsgerichtshof jedoch aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Einrichtung des Spritpreisrechners im Internet durch das Wirtschaftsministerium als gesetzeskonform beurteilt. Damit kann der Rechner, der für Transparenz bei Treibstoffpreisen sorgen soll, in seiner derzeitigen Form bestehen bleiben. Die verpflichtende Meldung von Tankstellenbetreiber, ob sie auch Serviceeinrichtungen wie etwa eine Wasserstraße oder ein Shop betreiben, sei aber zu weit, weshalb sie von den Höchstrichtern aufgehoben wurde, heißt es auf der VfGH-Homepage am Freitag.

Gegen die Verordnung zur Einrichtung des Spritpreisrechners hatte die Favoritner Tankstellenbetriebs GmbH mit Sitz in Wels, die zur Doppler Gruppe gehört, Beschwerde eingelegt. Das Unternehmen erachtet sich in den Grundrechten auf Eigentum und Erwerbsfreiheit verletzt und beklagt, dass die Regelungen unklar und gleichheitswidrig seien.

So ist ihrer Ansicht etwa nicht genau geregelt, wer unter dem in der Verordnung verwendeten Begriff "Betreiber von Tankstellen" fallen solle, also die Meldung tatsächlich erstatten müsse bzw. bei Unterbleiben derselben bestraft werde, argumentierte der Beschwerdeführer. Nach Ansicht der Höchstrichter ist dies aber in der Verordnung hinreichend bestimmt.

Die Pflicht zur Meldung von vorhandenen Serviceeinrichtung hoben die Richter auf, weil es sich bei diesen Informationen nicht um solche handle, die "die grundsätzliche Möglichkeit der Nutzung der Tankstelle durch den Verbraucher betreffen", geht aus dem Urteil hervor.

(APA)

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