Spekulationsverbot: Das kann noch nicht alles gewesen sein!

(c) EPA (KIMIMASA MAYAMA)
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Die meisten großen Länder-Finanzflops der vergangenen Jahre wären auch unter dem neuen Spekulationsverbot möglich gewesen. Viel mehr als ein Placebo zur Beruhigung des Wahlvolks ist das also nicht.

Hurra, wir haben jetzt ein Spekulationsverbot für die öffentliche Hand. Ein ziemlich weiches, aber immerhin: Die sinnlose Verschleuderung von Steuergeld durch übermütige/größenwahnsinnige/überforderte (Zutreffendes im jeweiligen Einzelfall bitte ankreuzen) Landesfinanzreferenten und Ortskaiser hat ein Ende. Kann man das so sehen? Wenn man sehr naiv ist, schon.

Man kann aber auch eine Art Reality Check machen. Welche der großen Finanzskandale und Verlustlöcher der vergangenen Jahre hätte ein Spekulationsverbot, wie es jetzt vorliegt, denn verhindert? Sehen wir uns einmal die wirklich großen Problemfälle an:

• Kärnten-Bail-out: Das Land Kärnten hat seine Landesbank jahrelang als „Bankomat“ missbraucht und im Gegenzug für diese aberwitzige Haftungen bis zum Zehnfachen des Landesbudgets übernommen. Die Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria nach deren Quasi-Zusammenbruch war also in Wirklichkeit ein „Bail-out“ des finanziell an die Wand gefahrenen Bundeslandes, der die österreichischen Steuerzahler unterm Strich übrigens teurer zu stehen kommt als die „Rettung“ Griechenlands. Unverantwortlich überzogene Haftungen sind aber keine Spekulationen im Sinn des Gesetzes, die neue Regeln würden hier also nicht greifen. Ganz nebenbei: Konsequenzen hat die Sache, die österreichische Steuerzahler in der Endabrechnung wohl mehr als fünf Mrd. Euro kosten wird, auch keine: Die Bankrotteure geben politisch weiter den Ton an.

• Niederösterreichs Wohnbauflop: Niederösterreich ist mit Wohnbaugeldern aufs internationale „Veranlagungsparkett“ gegangen. Wie das Finanzmatch Radlbrunn gegen City of London ausgegangen ist, wissen wir unterdessen: Die Niederösterreicher haben de facto eine 4,6-Prozent-Veranlagung gegen eine Zwei-Prozent-Veranlagung getauscht, eine Milliarde „Minderertrag“ stehen zu Buche. Durch ein Spekulationsverbot hätten zwar ein paar andere Geschäfte der Niederösterreicher, aber nicht das Wohnbaufgeldfiasko verhindert werden können. Konsequenzen gibt es übrigens auch hier keine: Alle blau-gelben Starfinanzexperten sind weiter in Amt und Würden, mit (über einen Zuschlag zur Lohnsumme aufgebrachten) Wohnbaugeldern darf (wie auch in einigen anderen Bundesländern) weiter Missbrauch betrieben werden.

• Wiens Franken-Fiasko: Die Stadt Wien hat sich großflächig in Schweizer Franken verschuldet. Durch die Franken-Kursänderung steht die Stadt allein aus diesem Titel mit einem (nicht realisierten) Verlust von 300 Mio. Euro da. Eine Besserung ist möglich, aber nicht wahrscheinlich, es regiert also das Prinzip Hoffnung. Nach den neuen Regeln legen die Bundesländer fest, was „Spekulation“ ist. Ein Fremdwährungskredit ist das nach dem Verständnis des Wiener Bürgermeisters jedenfalls nicht. Das Spekulationsverbot hätte also auch diesen Flop nicht verhindert.

• Linzer Swap-Debakel: Die Stadt Linz schuldet der Bawag aus schiefgelaufenen Derivatgeschäften 417 Mio. Euro plus Zinsen. Auch diese „Zinsoptimierungsgeschäfte“ wären bei großzügiger Auslegung nicht unter das Spekulationsverbot gefallen. Ursprünglich war deren Intention ja zumindest offiziell die Währungsabsicherung eines Franken-Kredits – und für solche Zwecke (bezogen auf ein Basisgeschäft) dürfen weiter Derivate gekauft werden.

• Salzburgs Millionenrutschpartie: Das Land Salzburg hat – teilweise mit geborgtem Geld – wild in riskante Finanzprodukte investiert und ist damit mutmaßlich (Genaues weiß man in dem Sauhaufen, der sich dort Finanzverwaltung nennt, ja noch immer nicht) schwer auf die Nase gefallen. Erster Treffer: Die Salzburger Loden-Zocker hätten tatsächlich gegen das Spekulationsverbot verstoßen. Sie haben auf Kredit spekuliert und mit Derivaten ganz ohne Basisgeschäfte gezockt. Beides geht jetzt bald nicht mehr.

Diese Aufzählung legt uns zwei interessante Aspekte offen: Erstens wären vier der fünf größten Finanzflops von Ländern und Gemeinden auch unter den neuen Regeln möglich gewesen. Eine etwas magere Ausbeute für ein mit so großem Pomp verkündetes Gesetz. Und zweitens finden wir unter den Top-Finanzpleitiers einträchtig rot, schwarz und blau geführte Bundesländer. Das Ganze ist also kein ideologisch-parteipolitisch induziertes Phänomen, sondern ein systemisches Problem.

An dieser Stelle sei auf ein besonderes Schmankerl der neuen Regeln hingewiesen: Länder und Gemeinden, die gegen das Spekulationsverbot verstoßen, zahlen 15 Prozent der Spekulationssumme als Strafe. Nachdem die Haupteinnahmequellen von Ländern und Gemeinden die Überweisungen des Bundes via Finanzausgleich sind, würde der Bund in dem Fall de facto ein bisschen Geld einbehalten. Die Länder könnten diese Lücke dann im Extremfall theoretisch mit einem derivatgesicherten Fremdwährungskredit überbrücken, denn das ist ja wahrscheinlich keine Spekulation. Die für die verbotene Spekulation Verantwortlichen müssten dagegen kaum Konsequenzen fürchten.

Kurz zusammengefasst: Das Spekulationsverbot, wie es sich jetzt präsentiert, ist ein netter Anfang, aber nicht viel mehr als Symbolik. Viele finanzielle Fallen werden damit, siehe die eingangs erwähnten Beispiele, gar nicht erfasst.

Gegen die in mehreren Bundesländern üblichen Zockereien mit Wohnbaugeldern etwa hilft kein Spekulationsverbot, sondern nur eine (längst überfällige) Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung. Und ohne Radikalumbau des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern samt Herstellung von wirklicher Transparenz in deren Gebarung (einschließlich ausgelagerter Bereiche) wird sich nichts Wesentliches ändern. Dafür bräuchten wir im Bund aber so etwas wie eine durchsetzungsfähige Regierung. Sieht die irgendjemand?


E-Mails an: josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.01.2013)

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