Staatsanwalt Volkert Sackmann ließ ausrechnen, dass die Angeklagten 5,87 Mio. Euro an Prämien für jene Optionen hätten zahlen müssen, die sie mit der Constantia Privatbank vereinbart hatten.
Wien/Apa/Eid. Es ist Theorie – aber für Staatsanwalt Volkert Sackmann war es für die Anklage gegen ehemalige Führungskräfte der Constantia Privatbank (CPB) und der von ihr gemanagten Immofinanz und Immoeast wichtig, sich nachträglich Optionsprämien berechnen zu lassen. Karl Petrikovics, Norbert Gertner, Christian Thornton, Helmut Schwager und dem Steuerberater Ernst Hable wird nämlich Untreue und die Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit Aktienoptionsgeschäften vorgeworfen.
Die Angeklagten (für sie gilt die Unschuldsvermutung) hatten sich 2003 den Kauf von Aktien im Zuge einer Immoeast-Kapitalerhöhung einräumen lassen. Die Papiere wurden in der CPB geparkt, in Optionen gewandelt und diese Hable treuhändisch übergeben. Die Gewinne flossen laut Anklage über Scheinrechnungen. Optionsprämien wurden nicht bezahlt.
Gewinn aus Rückdatierung
Insgesamt seien zwölf Optionsvereinbarungen mit der CPB geschlossen worden – für Petrikovics, Gertner und Schwager für drei Kapitalerhöhungen bei der Immoeast und eine bei der Immofinanz, wie am Freitag bei der Befragung weiterer Zeugen bekannt wurde. Sämtliche Vereinbarungen waren rückdatiert. Allein aus der Rückdatierung von Optionen über 1,05 Mio. Immoeast-Aktien habe sich ein rechnerischer Gewinn von 430.500 Euro ergeben. Der Ausübungspreis sei weit unter dem Tagesschlusskurs der behaupteten Erstellung der Optionsvereinbarung festgesetzt worden. So habe sich für die Angeklagten ein Gewinn von 3,49 Mio. Euro errechnet, gab der von Sackmann beigezogene Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu Protokoll. An Prämien wären 5,87 Mio. Euro fällig gewesen.
Die Angeklagten argumentieren hingegen, dass sie auch der Bank Optionsrechte eingeräumt hätten, Aktien an sie zu verkaufen. Die Prämien für diese Put-Optionen der CPB hätten den Prämien ihrer Call-Optionen entsprochen, und es habe eine Aufrechnung stattgefunden. Sackmann, der dies als reine Schutzbehauptung wertet, wurde vom FMA-Vertreter bestätigt: „Das Risiko konnte sich nicht aufheben, da die Kurse stiegen.“
Am letzten Tag des zweiwöchigen Verhandlungsmarathons lagen die Nerven blank. Als Schwagers Anwalt Georg Zanger zu einem Rundumschlag gegen den Staatsanwalt ausholte und dessen Ablehnung wegen Befangenheit beantragte, blieb Sackmann hart. „Schaden bleibt Schaden“, konterte er. „Die Verteidigung will hier einen Staatsanwalt loswerden, der das System durchschaut hat, der unliebsam ist, der genau dorthin drückt, wo's weh tut.“ Zanger warf dem Staatsanwalt vor, er habe entlastende Beweise für die Angeklagten dem Gericht vorenthalten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.02.2013)