Diskussion um Kollektivvertrag für Filial-Bäckereien

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Ströck verteidigt die Einstufung in den schlechteren Gewerbe-KV. Die Gewerkschaft kritisiert auch die fehlenden Betriebsräte bei Ströck und Mann.

Fast 1800 Mitarbeiter hat die Bäckerei Ströck, ihren Beschäftigten zahlt sie aber nicht den Großbäcker-Kollektivvertrag, sondern den schlechteren Gewerbe-KV, gedacht für Kleinbäckereien. Das gleiche gilt für den Bäckerei Mann mit ihren laut Homepage 76 Filialen, kritisiert die Produktionsgewerkschaft ProGe im "Standard". Die Mitbewerber Ankerbrot und Ölz würden hingegen schon den Großbäcker-Kollektivvertrag zahlen.

Geschäftsführer Robert Ströck verteidigt die Einstufung in den Gewerbe-KV: "Unsere Herstellungsweise der Backwaren ist seit über 40 Jahren unverändert handwerklich-traditionell. (...) Wir produzieren wie jeder gewerbliche Bäcker in Österreich - mit baugleichen Werkzeugen und Maschinen, hauptsächlich in Handarbeit. Wir haben zum Beispiel über 100 Ofeneinheiten, von denen ein 'kleinerer' Bäcker vier bis fünf Stück hat. Die österreichischen Großbäcker produzieren mit Hochleistungsanlagen in industrieller Form, mit einem Bruchteil unserer Produktionsmannschaft."

Geschäftsführer Tag und Nacht im Betrieb

Die Pro-Ge kritisiert aber nicht nur die KV-Einstufung, sondern auch das Fehlen von Betriebsräten bei Mann und Ströck. Dazu Robert Ströck: "Wir Geschäftsführer sind sechs bis sieben Tage pro Woche in das Tagesgeschäft eingebunden. Wünsche, Fragen oder Anregungen von Mitarbeitern können direkt an uns gerichtet werden." Er verweist auf die niedrige Fluktuationsrate im einstelligen Bereich in der Produktion. Für Medienanfragen diesbezüglich stehe er von Montag bis Sonntag von 4.30 bis 22.00 Uhr zur Verfügung.

Grundsätzlich sei die Ertragslage "in den letzten Jahren auf Grund der „Rohstoffpreisexplosionen“ und sonstiger Kostensteigerungen schwieriger geworden". Dies würden auch die Insolvenzen in der Branche zeigen.

Bei Ströck beträgt der Einstiegslohn für eine Vollzeitkraft laut Homepage 1.300 Euro brutto monatlich. Eine Stellungnahme von Mann war kurzfristig nicht zu erhalten.

Kollektivvertrag für Großbäckereien

Fachlich gilt der KV für alle Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Nahrungsmittel- und Genussmittelindustrie und dem Verband der österreichischen Großbäcker.

(APA)

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