Hypo: Die nächste Haftstrafe für Kulterer

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Der Prozess gegen zwei Exmanager der Hypo Alpe Adria wegen eines Kredits an die Fluglinie Styrian Spirit endete mit Schuldsprüchen. Sie hätten Befugnisse missbraucht und die Bank geschädigt.

Klagenfurt/Höll. Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer erlitt vor Gericht eine weitere Niederlage. Im Vorjahr war er in erster Instanz wegen umstrittener Geschäfte mit Vorzugsaktien zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Am gestrigen Freitag endete in Klagenfurt der Untreueprozess wegen eines Kredits an die Fluglinie Styrian Spirit. Diesmal fasste Kulterer eine unbedingte Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren aus. Neben Kulterer war auch der ehemalige Hypo-Manager Gert Xander angeklagt. Xander soll zwei Jahre ins Gefängnis. Der dritte Angeklagte, Exprokurist Albin Ruhdorfer, ließ sich krankheitsbedingt entschuldigen. Sein Verfahren soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Angeklagten werden dagegen berufen. Bei der Urteilsverkündung sagte Richter Christian Liebhauser-Karl, dass beide Manager mit der Kreditvergabe ihre Befugnisse „wissentlich missbraucht und der Bank einen Schaden zugefügt“ haben. Die Fluglinie sei vor der Zahlungsunfähigkeit gestanden. Die ehemaligen Banker müssen der Hypo den Schaden von zwei Millionen Euro plus Zinsen ersetzen.

Weitere Prozesse geplant

Die zwei Millionen sind „Peanuts“ im Vergleich zum Ausmaß des Hypo-Debakels. Die Bayerische Landesbank (BayernLB) setzte mit dem Klagenfurter Institut 3,7 Milliarden Euro in den Sand. Österreich steckte ebenfalls Milliarden in die Sanierung der Hypo. Ein Ende ist nicht in Sicht. Laut Auskunft der Finanzmarktaufsicht braucht das Institut bis Ende 2013 noch einmal 610 Mio. Euro. Ob der Steuerzahler das Geld jemals wiedersehen wird, ist fraglich.

Langsam kommt die Justiz bei der Aufarbeitung der Vergangenheit in Fahrt. Als die Bank Ende 2009 mit der Verstaatlichung vor der Pleite gerettet werden musste, setzte das Finanzministerium die Ermittlertruppe „CSI Hypo“ ein. Diese sollte jeden Beleg in der Hypo dreimal umdrehen. Mittlerweile wurden bei der Justiz über 60 Sachverhaltsdarstellungen eingebracht. Der Kredit an Styrian Spirit war einer der ersten Fälle, die von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht wurden, weil dort der Sachverhalt besonders gut dokumentiert gewesen ist.

Abrechnung mit der Ära Haider

Der Prozess war auch eine Abrechnung mit der Ära des inzwischen verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider. Laut Richter Liebhauser-Karl sei klar herausgekommen, dass bei der Kreditvergabe zum Schaden der Bank „ein politischer Wille umgesetzt“ worden sei. Für das Darlehen an Styrian Spirit im Jahr 2005 machte sich Haider stark. Er wollte damit den Tourismus ankurbeln. Dabei flog die Fluglinie immer Verluste ein. Trotzdem gewährte die Bank den Kredit ohne Sicherheiten.

Der vom Gericht beauftragte Gutachter Josef Schima sagte beim Prozess, dass die Fluglinie bereits zum Zeitpunkt der Kreditvergabe insolvenzgefährdet gewesen sei. Die Angeklagten konnten nicht von einer Rückführung des Darlehens ausgehen. Laut Schima habe man es verabsäumt, die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu überprüfen. Der Kredit sei blanko genehmigt worden. Aufgrund der schlechten Bonität hätte man eine Sicherheit einfordern müssen.

Der Anwalt von Kulterer meinte, sein Mandant habe kein Motiv gehabt, die Bank zu schädigen: „Sie war sein Baby.“ Xanders Verteidiger erklärte, Blankokredite an Landesgesellschaften seien damals üblich gewesen. Zudem sei die wirtschaftliche Lage der Fluglinie zum Zeitpunkt der Kreditvergabe gar nicht so schlecht gewesen. Von den schlechten Halbjahreszahlen habe Xander erst im Dezember – nach der Kreditvergabe – erfahren.

Auch beim nächsten großen Hypo-Verfahren wird Kulterer auf der Anklagebank sitzen. Dann wird es um umstrittene Vorzugsaktien einer Hypo-Leasingtochter gehen. Neben Kulterer müssen sich auch die früheren Hypo-Manager Siegfried Grigg, Josef Kircher, Tilo Berlin sowie die Flick-Stiftung verantworten. Alle Betroffenen bestreiten die Vorwürfe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.02.2013)

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