Ex-Hypo-Chef soll einen Seitenwechsel zur BayernLB planen

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In der Hypo-Causa sind zahlreiche Gerichtsverfahren anhängig. Der frühere Hypo-Chef Tilo Berlin will sich offenbar mit der BayernLB verbünden.

Wien/Höll. Im Konflikt um die Hypo Alpe Adria könnte es eine Überraschung geben. Der frühere Hypo-Chef Tilo Berlin erwägt einen „Seitenwechsel“ zur BayernLB. Das soll in einem Brief stehen, den ein Salzburger Anwalt im Auftrag einer Firma Berlins einem Anwalt der BayernLB geschickt hat, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Das wäre eine kleine Sensation.

Die Bayern haben in Österreich eine Schadenersatzklage laufen. Sie behaupten, dass sie bei der Übernahme der Hypo im Jahr 2007 über deren wahren Zustand getäuscht worden seien. Aus Kostengründen hat die BayernLB zunächst nur die Hypo-Mitarbeiterstiftung geklagt. In diesem Prozess will Tilo Berlin nun die BayernLB unterstützen. Verliert die Hypo-Mitarbeiterstiftung das Verfahren, können die Deutschen weitere Schadenersatzklagen – beispielsweise gegen das Land Kärnten – einbringen. Daneben gibt es eine Auseinandersetzung zwischen den Bayern und der Hypo um die Rückzahlung eines Kredits von vier Milliarden Euro.

Wurde auch Berlin getäuscht?

Brisant ist eine weitere Causa: Die Anwälte Tilo Berlins haben vor Kurzem den früheren Hypo-Manager, Siegfried Grigg, bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt. Grigg war Tilo Berlins Vorgänger als Hypo-Chef und langjähriger Vizechef der Grazer-Wechselseitigen-Versicherung. Grigg wird von Berlins Anwälten Täuschung und Betrug vorgeworfen. Grigg bestreitet alle Vorwürfe. „In der Tat haben neue Erkenntnisse die Sachlage völlig verändert“, heißt es in einer Stellungnahme des Büros von Tilo Berlin. „Bis dato unbekannte Informationen“ würden den Schluss zulassen, dass man beim Erwerb von Hypo-Anteilen „über die Höhe des Eigenkapitals und damit über den Wert der Bank vorsätzlich getäuscht“ worden ist.

Der mögliche Schaden betrage „mehrere hundert Millionen Euro. Nun sind die Staatsanwaltschaften und Gerichte gefordert, diese Vorgänge rechtlich zu bewerten“, so die Stellungnahme.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.02.2013)

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