Die Staatsanwaltschaft beruft gegen die Urteile über die Ex-Vorstände Fischer und Colombo. Der Freispruch von Ex-Vorstand Sundt ist rechtskräftig.
Der Telekom-Prozess rund um Kursmanipulation und Manager-Boni-Affäre geht in die zweite Instanz. Die Staatsanwaltschaft hat Strafberufung gegen die Urteile über die Ex-Vorstände Rudolf Fischer und Stefano Colombo eingelegt. Der Freispruch für Ex-Telekom-Austria-Generaldirektor Heinz Sundt ist nun hingegen rechtskräftig, da der Ankläger dagegen kein Rechtsmittel erhoben hat.
Das Urteil über den Ex-Prokuristen Josef Trimmel wurde von dessen Verteidiger angefochten. Die Staatsanwaltschaft hat keine Strafberufung erhoben. Damit kann es für Trimmel in der nächsten Instanz entweder besser werden oder sein Urteil - drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt - wird bestätigt.
Unbedingte Haftstrafen in erster Instanz
Im Telekom-Prozess waren vergangenen Mittwoch die Ex-Vorstände Rudolf Fischer und Stefano Colombo sowie Josef Trimmel in erster Instanz verurteilt worden. Fischer, Colombo und Trimmel wurden wegen Untreue schuldig gesprochen. Fischer wurde zu drei Jahren, Colombo zu dreieinhalb Jahren und Trimmel zu drei Jahren Haft, davon zwei Jahre bedingt, verurteilt. Ex-Generaldirektor Heinz Sundt wurde freigesprochen.
Der Broker Johann Wanovits muss noch auf sein Urteil warten, seine Verhandlung geht am 5. April weiter.
(APA)