Richter Tolstiuk begründet das harte Urteil damit, dass bei Wanovits kein Unrechtsbewusstsein zu erkennen gewesen sei. Wanovits war an der Kursmanipulation der Telekom-Aktie beteiligt.
Der Broker Johann Wanovits hat für seine Kursmanipulation der Telekom Austria-Aktie im Jahr 2004 eine harte Strafe ausgefasst. Er soll für ein Schmiergeld von einer Million Euro den Kurs der Telekom-Aktie nach oben getrieben haben, um den Managern ein Bonusprogramm von zehn Millionen Euro zukommen zu lassen. Dafür wurde am Freitagnachmittag vom Schöffensenat zu fünf Jahren unbedingte Haft verurteilt. Außerdem muss er den Schaden der Telekom Austria von rund zehn Millionen Euro - zusammen mit den bereits zuvor verurteilten Telekom-Managern - wiedergutmachen. Die Verteidigung meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Richter Michael Tolstiuk begründete den Schuldspruch unter anderem damit, dass bei Wanovits kein Unrechtsbewusstsein zu erkennen gewesen sei. Das von Wanovits vorgebrachte Argument, er habe nur die Telekom vor einem feindlichen Angriff schützen wollen, ließ Tolstiuk nicht gelten. Von einer "Notwehr" könne keinesfalls die Rede sein. Aufhorchen ließ der Richter aber damit, dass auch er es für möglich hält, dass eine feindliche Kursattacke stattgefunden habe.
Anwalt: Urteil hat sich abgezeichnet
Hans-Rainer Rienmüller, der Verteidiger des Brokers, zeigte sich nach der Urteilsverkündung wenig überrascht über den Richterspruch. Dies habe sich schon nach dem vorangegangenen Urteil gegen die anderen Angeklagten abgezeichnet. Der Prozess habe aber jede Menge Rechtsfragen aufgeworfen, die es gelte im Zuge der Berufungsverfahren zu klären.
Wanovits hat damit die höchste Strafe im Telekom-Prozess um die Kursmanipulation erhalten. Sein Verfahren war ausgelagert worden, bereits am 27. Februar hatte Richter Tolstuik die beiden ehemaligen Telekom-Vorstände Stefano Colombo und Rudolf Fischer sowie den Prokuristen Josef Trimmel schuldig gesprochen. Colombo erhielt dreieinhalb Jahre, Fischer drei Jahre Haft. Trimmel ein Jahr unbedingt und zwei Jahre bedingt. Alle drei Urteile sind nicht rechtskräftig, das Berufungsverfahren läuft voraussichtlich im Herbst des heurigen Jahres. Generaldirektor Heinz Sundt wurde rechtskräftig freigesprochen.
Erstmals Kronzeugenregelung angewendet
Bei dem Prozess kam erstmals die Kronzeugenregelung zur Anwendung. Der ehemalige Telekom-Prokurist Gernot Schieszler strebt diese an und hat daher umfassend vor den Ermittlungsbehörden ausgepackt.
(APA)