Slowenischer Panzerkauf: Lobbyist in Wien verurteilt

Archivbild - Patria-Panzer: Lobbyist in Wien verurteilt
Archivbild - Patria-Panzer: Lobbyist in Wien verurteilt(c) EPA (PATRIA/HANDOUT)
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Der Hauptangeklagte ist schuldig gesprochen worden, in Slowenien Schmiergeld für den Kauf von finnischen Patria-Panzern verteilt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Wiener Patria-Korruptionsprozess hat es am heutigen Freitag überraschend einen Schuldspruch gegeben. Der Rüstungslobbyist Hans-Wolfgang Riedl ist wegen Schmiergeldzahlungen und Steuerbetrugs beim umstrittenen Ankauf finnischer Radpanzer durch die slowenische Armee zu drei Jahren Haft verurteilt worden, davon ein Jahr unbedingt. Vom Vorwurf der Industriespionage gegen seinen früheren Arbeitgeber und Patria-Konkurrenten Steyr wurde Riedl vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Marion Zöllner freigesprochen. Freisprüche gab es auch für die drei Mitangeklagten Hans-Peter W., Wolfgang A. und Wilfried K.

Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass Riedl im Februar 2007 Schmiergeld in Höhe von mehreren hunderttausend Euro nach Slowenien geschleust hat, damit dort die von ihm vertretene Rüstungsfirma Patria einen 278 Millionen schweren Auftrag betreffend Radpanzer erhält. Riedl wurde auch zu einer Finanzstrafe von 850.000 Euro verurteilt, weil er von Patria erhaltene Provisionszahlungen nicht ordnungsgemäß versteuerte. Außerdem beschloss das Gericht, Patria-Provisionszahlungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro von Riedls Konto einzuziehen.

Freispruch für Mitangeklagte

Der zweite Hauptangeklagte, der österreichisch-slowenische Unternehmer Walter Wolf, war aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung am heutigen Freitag erschienen. Er war der Bildung einer kriminellen Vereinigung mit Riedl angeklagt. In diesem Punkt wurde Riedl freigesprochen. Sollte dieser Freispruch Bestand haben, wäre auch Wolf aus dem Schneider, da eine kriminelle Vereinigung mehr als zwei Mitglieder haben muss. Rechtskräftig sind nur die Freisprüche von Wolfgang A. und Wilfried K. Im Fall Riedls kündigten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, im Fall von Hans-Peter W. erbat sich der Staatsanwalt drei Tage Bedenkzeit.

"Es gibt ausreichend Beweismittel, dass eine Bestechung stattgefunden hat, und das Ausschreibungsverfahren in Slowenien damit beeinflusst wurde", sagte Richterin Zöllner in ihrer Urteilsbegründung. In diesem Zusammenhang verwies sie auf die Aussage des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden des österreichischen Patria-Konkurrenten Steyr, Hans-Michael Malzacher, der den Zuschlag an die finnische Rüstungsfirma am letzten Verhandlungstag als "Schock" bezeichnet hatte. In den 1990er Jahren hatte Steyr zwei Mal den Zuschlag bei slowenischen Militärausschreibungen erhalten.

Zöllner erinnerte auch an die Widersprüche in den Aussagen Wolfs und Riedls, die die Verwendung der von Patria erhaltenen Provisionszahlungen nicht haben glaubhaft machen können. "Es gab mannigfache Versuche, diese Transaktion zu verschleiern und geheim zu halten. Nicht gerechnet hat man damit, dass es eine Geldwäschemeldung geben wird", sagte Zöllner mit Blick auf die missglückten Versuch Wolfs, Anfang Februar 2007 Patria-Gelder in Höhe von 2,3 Millionen Euro in einer südsteirischen Raiffeisen-Filiale zu beheben.

Daraufhin hatten Wolf und Riedl mit rückdatierten Verträgen und zweifelhaften Rechnungen versucht, an das Geld zu kommen. So wurde der thailändische Geschäftsmann Apichat Sirithaporn als Empfänger von 900.000 Euro namhaft gemacht, die angeblich in ein Wasserprojekt fließen sollten. Allerdings bestritt er in seiner am Freitag verlesenen Zeugenaussage, das Geld jemals erhalten zu haben. Wenige Tage, nachdem Riedl das Geld Apichat am Wiener Flughafen übergeben haben will, reiste der Patria-Vertreter nach Slowenien, wo er das Geld an slowenische Schmiergeldempfänger gebracht haben soll. Riedl hatte mit Patria ein Erfolgshonorar in Höhe von 7,5 Prozent des Auftragswerts vereinbart, von dem der Löwenanteil (4,5 Prozent) an Wolf gehen sollte. Ihm war aufgrund seiner Kenntnisse der slowenischen Wirtschaft und Politik die Aufgabe zugedacht, das Geld in Slowenien zu "verteilen", wie es in einem E-Mail Riedls hieß.

Überraschendes Urteil

Vor der Urteilsverkündung hatten fast alle Beobachter mit einem Freispruch für Riedl gerechnet, hatte doch Staatsanwalt Volkert Sackmann selbst eingeräumt, dass es keinen Beweis für die erfolgten Schmiergeldzahlungen gibt. Diese seien nämlich "im Koffer" erfolgt. Doch sei schon das Anbieten von Schmiergeld strafbar. Sackmann zeigte sich empört über die Dreistigkeit der Tatbeteiligten und trug etwa Patria-Dokumente vor, in denen wenig verschleiert von geplanten Schmiergeldzahlungen an slowenische Politiker die Rede gewesen sei.

Zugleich bezeichnete es Sackmann als "Verhöhnung", dass Riedl dann bei der Frage nach der Verwendung von großen Bargeldbeträgen Erinnerungslücken zeigte. "Ist es ihnen nicht auch schon passiert, dass Sie 300.000 Euro behoben haben und dann nicht gewusst haben, wo sie es ausgegeben haben", fragte Sackmann sarkastisch in Richtung Schöffensenat. "Es ist Zeit ein Zeichen zu setzen, dass diese Art von Investments nicht geht in Österreich."

Wolf kommt nach dem Urteilsspruch des Erstgerichts ungeschoren davon, da der Senat im Fall Riedls den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung nicht als erfüllt ansah. Es konnte nämlich nicht festgestellt werden, dass Riedl und Wolf über längere Zeit kriminell zusammenarbeiten wollten. Vom Tatbestand der Industriespionage wurde Riedl ebenso wie zwei mitangeklagte frühere Steyr-Mitarbeiter freigesprochen. Im Fall von Dokumenten, die Riedl zugespielt und an Patria weitergeleitet wurden, konnte nämlich nicht festgestellt werden, dass es sich tatsächlich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelte. Daher wurden die Mitangeklagten Wolfgang A. und Wilfried K. freigesprochen.

Ebenfalls freigesprochen wurde der Wolf-Mitarbeiter Hans-Peter W., dem die Anklage Steuerhinterziehung bei den Transaktionen mit den Patria-Provisionszahlungen vorwarf. Die Urteile gegen Riedl und Hans-Peter W. sind nicht rechtskräftig, sie haben daher als unschuldig zu gelten. Riedls Anwalt Rüdiger Schender hatte in seinem Schlussplädoyer betont, dass im Prozess kein Beweis für die Schuld seines Mandanten vorgelegt worden sei, sondern nur Indizien und Vermutungen.

Das Wiener Urteil könnte erhebliche Signalwirkung für den parallel in Ljubljana laufenden Patria-Prozess haben, in dem unter anderem der slowenische Ex-Premier Jansa als möglicher Schmiergeldempfänger angeklagt ist. Auch dort dürfte es in den nächsten Wochen zu einem Urteil kommen. In Finnland, wo mehrere Patria-Manager angeklagt sind, ist trotz einer schon seit Monaten fertiggestellten Anklageschrift ein Beginn der Hauptverhandlung noch nicht absehbar.

(APA)

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