Österreich verhandelt mit EU über Datenaustausch

(c) APA (Helmut Fohringer)
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Das Steuergeheimnis für ausländische Anleger soll fallen. Man wolle den Schritt gemeinsam mit Luxemburg gehen, kündigt Kanzler Faymann an.

Wie zuvor Luxemburg hat nun auch Österreich die bevorstehende Abschaffung des Steuergeheimnisses von ausländischen Anlegern angekündigt. SP-Bundeskanzler Werner Faymann hat am Dienstag nach dem Ministerrat erklärt, in der EU über einen automatischen Informationsaustausch zu reden. "Wir werden die Verhandlungen gemeinsam mit Luxemburg führen. Jawohl wir verhandeln", sagte der Kanzler.

Im Kampf gegen Schwarzgeld und Steuerflucht ist es für Faymann zu wenig, nur bei Verdacht auf Straftaten Kontoauskünfte zu erteilen. Dass Steuerflüchtlinge versuchten, über Konstruktionen ihrer Steuerpflicht zu entgehen, müsse abgestellt werden. Hier kann der Scheinwerfer nicht stark genug sein", sagte Faymann. "Wir sind keine Steueroase. Wir haben nichts über für Steuerbetrug und wir sind für klare Verhältnisse."

Bankgeheimnis: Österreich bewegt sich

Um ihr Bankgeheimnis zu wahren, hoben Österreich und Luxemburg bisher nur Quellensteuer auf ausländische Kapitalerträge ein, eine automatische Information an die Heimatbehörden wurde bisher strikt abgelehnt. Am Wochenende hat Luxemburg seinen Widerstand offiziell für beendet erklärt, nun bewegt sich Österreich, was die Kontodaten von Ausländern betrifft. Allerdings betonte die Regierungsspitze weiter, nicht an eine Änderung des Bankgeheimnisses zu denken.

VP-Vizekanzler Michael Spindelegger hob hervor, dass vollautomatischer Datenaustausch nicht bedeute, dass alle Sparguthaben in Österreich automatisch von allen Behörden abrufbar sein werden. Es gehe keinesfalls um die Kontodaten der heimischen Sparer in Österreich. Deren Privatsphäre sei geschützt. Das Bankgeheimnis bleibe für die Österreicher ein Grundrecht.

Auch für Faymann heißen die Verhandlungen mit den EU-Partnern nicht, dass man in Österreich deshalb das "Sparbuch der Großmutter" oder des Durchschnittssparers angreift. Faymann und Spindelegger verwiesen auf das Bankgeheimnis in Verfassungsrang. Das solle nicht geändert werden. Faymann sagte, nach Rücksprache mit dem Verfassungsdienst und anderen Experten sei es möglich, hier scharf zu trennen. Bisher sehe die EU-Zinsrichtlinie auch nur die ausländischen Konten vor.

Vor Beginn der Regierungssitzung hatte VP-Finanzministerin Maria Fekter Verfassungsbedenken geäußert. Das Bankgeheimnis sei im Verfassungsrang. Sie, Fekter, sei auf die Verfassung vereidigt. Es wäre somit auch verfassungsrechtlich zu prüfen, ob nicht Diskriminierung vorliege, wenn bei der einen Gruppe gemeldet werde und bei der anderen nicht, sagte Fekter.

Steuerflucht wir auch schon heute verfolgt

Als Beweis, dass Steuerflucht durch Österreich verfolgt werde, führten sie unter anderem die Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein an.

Faymann präzisierte auf die Frage nach Einbeziehung etwa auch von Stiftungen, dass es bei den Verhandlungen um den Informationsaustausch von Kontendaten ausländischer Anleger nicht bloß um Spareinlagen gehe. Britische Trust-Konstruktionen, die niemandem zugeordnet werden könnten, gebe es in Österreich allerdings ohnehin nicht.

(APA)

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