Raiffeisen: Hameseder will nach Autounfall kein Geld

Erwin Hameseder
Erwin Hameseder(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Raiffeisen-Chef Hameseder hat auf schneeglatter Fahrbahn mit Sommerreifen einen Unfall verursacht. Er will keine Besserstellung durch die Versicherung.

Der Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien, Erwin Hameseder, hat am 3. April mit seinem Porsche 911 einen schweren Autounfall verursacht, als er bei Schneefall mit Sommerreifen unterwegs war. Am Rande der Eröffnung des neuen Raiffeisen-Hauses am Montag wies er Berichte zurück, wonach er von der Raiffeisen-Versicherung Leistungen nach seinem Verkehrsunfall verlangt habe: "Eine Besserstellung wäre völlig absurd", unterstrich er.

Sein Fall solle vielmehr nach strengsten Grundsätzen geprüft werden. "Es darf nicht ein Millimeter Zweifel bestehen", verlangte Hameseder. Zudem habe er die Versicherung gebeten, zwecks Objektivierung externe Gutachter hinzuzuziehen. "Egal, was herauskommt: Es wird von mir akzeptiert", versicherte er heute. Die Raiffeisen Versicherung ist eine Tochter der UNIQA Versicherung, bei der Hameseder zweiter Stellvertreter des Aufsichtsratspräsidenten ist.

"Keine Leistung verlangt"

Gegenüber dem "Ö1"-Mittagsjournal des "ORF"-Radio betonte Hameseder außerdem, er habe von der Versicherung gar keine Leistung verlangt. Er wolle auch keine "Kulanzregelung", dass die Versicherung nämlich den Schaden freiwillig übernehme. Dass er als Unfallverursacher den Schaden selber übernehme, das sei aus versicherungstechnischen Gründen aber gar nicht möglich. Er habe aber von der Versicherung keine Leistung verlangt, sondern den Schaden nur ordnungsgemäß gemeldet. Zum Unfallhergang selber wolle er nicht Stellung nehmen, das sei eine "Privatfahrt" gewesen.

Ein ARBÖ-Experte erklärte gegenüber dem ORF-Radio, wenn in so einem Fall eindeutig nachgewiesen sei, dass der Autofahrer selber mit Sommerreifen den Unfall bei schneeglatter Fahrbahn verursacht habe, dann zahle die Versicherung nicht.

In Österreich gilt Winterreifenpflicht zwischen 1. November und 15. April: Autofahrer müssen in diesem Zeitraum bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder alternativ Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsräder montiert haben.

(APA)

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