Ehrenbeleidigung: Grasser blitzt gegen Ramprecht ab

Der Ex-Finanzminister hat im Streit mit seinem ehemaligen Mitarbeiter eine Niederlage erlitten.

Wien/Apa. Grasser gegen Ramprecht gegen Grasser: Im unendlichen Streit zwischen dem Ex-Finanzminister und seinem ehemaligen Mitarbeiter ist Karl-Heinz Grasser erneut abgeblitzt. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat Grassers Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Wien-Innere Stadt nicht Folge gegeben. Der Rechtsstreit geht um ehrenbeleidigende Äußerungen Grassers gegen Michael Ramprecht, der im Buwog-Strafverfahren als Belastungszeuge gegen Grasser auftritt. Gegen die Entscheidung ist nur mehr eine außerordentliche Revision zulässig.

Ramprecht hatte Grasser im Zusammenhang mit den Korruptionsermittlungen rund um den Verkauf der Buwog öffentlich belastet („Das war ein abgekartetes Spiel“). Grasser hatte daraufhin Ramprecht geklagt, dieses Verfahren wurde bis zur Erledigung der Buwog-Causa auf Eis gelegt. Grasser konterte aber auch, indem er seinem früheren Mitarbeiter vorwarf, „psychisch labil“ zu sein. Nachdem er gerichtlich zur Unterlassung dieser Aussage verpflichtet wurde, wiederholte er sie im Korruptionsausschuss. Daraufhin wurde Grasser zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Diese bekämpfte er erneut – und blitzte nun ab.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.04.2013)

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