Raidl versichert: Spareinlagen "bis 100.000 Euro tabu"

Raidl
Raidl(c) APA
  • Drucken

Spareinlagen seien auch in Zukunft bis zur 100.000-Euro-Grenze vor einer Verlustbeteiligung bei Bankpleiten sicher, sagt der Präsident der Österreichischen Nationalbank.

Spareinlagen bis zu 100.000 Euro sind bei Bankpleiten in Europa auch in Zukunft geschützt. „Die 100.000-Euro-Grenze ist tabu", stellte am Dienstagabend der Präsident der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Claus Raidl, fest. Das sei das Gute an der Krise von Zypern gewesen, meinte Raidl am Dienstagabend bei einem Vortrag zur Verleihung der heurigen Börsepreise in Wien.

Dass man in der Bankenkrise in Zypern kurzfristig Einlagen unter 100.000 Euro angreifen wollte, „war falsch", das sei aber rasch repariert worden. Wenn es bei der Abwicklung oder Insolvenz von Banken in Europa künftig eine Haftungshierarchie geben müsse - zuerst Eigentümer/Aktionäre, dann Nachrang-Anleihegläubiger und schließlich auch Einleger - blieben Einlagen bis 100.000 unangetastet. Wieweit auch Einlagen über 100.000 Euro geschützt werden oder welchen Status sie haben sollen, darüber wird es laut Raidl im Zusammenhang mit Insolvenzrecht und Sparerschutz noch viele Diskussionen geben.

Das Vertrauen der Bankkunden in Europa habe wegen des Lapsus in Zypern nicht gelitten, befand Raidl. „Wir hatten keine nennenswerten Abhebungen in den so genannten Programmländern, und auch in Österreich nicht."

Sparbücher geschützt

Österreichs heutige „Deblockade" in Brüssel, also die Aufgabe des Widerstands gegen den automatischen Informationsaustausch über Bankkonten von Ausländern war auch am Börsepreisabend am Podium Thema. Raidl sieht dabei „die österreichische Seite" nicht betroffen. Die Sparbücher der Österreicher blieben geschützt. Auf Fragen nach Ungleichbehandlung von Österreichern und EU-Ausländern beim Bankgeheimnis wollte er heute nicht eingehen. Er fürchtet auch keine Abflüsse von Geldern ausländischer Anleger in Österreich.

Für Raidl hat Österreichs Vorgehensweise in Sachen Datenaustausch bewirkt, „dass man EU-weit über Trusts spricht und wie man die besteuern kann". Er sprach die britischen Kanalinseln an, die nicht EU-Recht unterliegen würden, sondern „eine Art Privatbesitz der Krone" seien.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.