Baumgartner: Steuerverfahren noch nicht abgeschlossen

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Er habe beim Unabhängigen Finanzsenat eine Klärung seines Falles beantragt, erklärt der Extremsportler. Ihm wurde der steuerschonende Sportler-Status aberkannt.

Das Steuerverfahren des Extremsportlers Felix Baumgartner ist angeblich noch im Laufen. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte Baumgartner, er habe beim Unabhängigen Finanzsenat (UFS) eine Klärung seines Falles beantragt. Dabei geht es um die Frage, ob die Steuervorteile aus dem "Sportler-Erlass" Baumgartner zustehen oder nicht. Eine Bestätigung seitens des UFS gab es vorerst nicht.

Baumgartner hatte vor einer Woche für Aufsehen gesorgt, weil er in einem Interview einen politischen Eingriff in sein Steuerverfahren behauptete. Demnach habe ein von ihm namentlich nicht genannter Finanzstaatssekretär die Aberkennung des Sportler-Privilegs durch die Finanzbehörden "rückgängig gemacht" und ihn vor einer Steuernachzahlung bewahrt. Als der Politiker aus dem Amt geschieden sei, "war die schützende Hand wieder weg" und die Finanz habe den Ball wieder aufgenommen. Daher sei er in die Schweiz gezogen.

Der frühere Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP) bestätigte zwar den Kontakt zu Baumgartner, betonte aber, lediglich eine allgemeine Prüfung des Falles veranlasst zu haben - die dann zu Ungunsten Baumgartners ausgefallen sei.

Sportler, die regelmäßig bei Wettkämpfen im Ausland auftreten, müssen seit 2000 nur noch ein Drittel ihres Einkommens versteuern, was einen Spitzensteuersatz von maximal 17 Prozent statt 50 Prozent bedeutet. Für Kritik sorgte zuletzt, dass dieser Steuervorteil nicht nur Preisgelder umfasst, sondern auch Werbeeinnahmen. 

(APA)

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Der Extremsportler wanderte in die Schweiz aus, weil er zu viel Steuern zahlen musste – nach dem Abgang eines Staatssekretärs, wie er sagt.

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