Österreichs: Drei Banken haben "Testament" gemacht

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Die Erste Bank, Raiffeisen, und die Bank Austria haben Pläne für mögliche ihre Abwicklung bzw. Sanierung vorgelegt. Die Pläne sind Teil des zukünftigen Bankeninsolvenzrechts.

Mit dem neuen Banken-Sanierungsrecht, laut Regierung Teil eins des lang erwarteten Bankeninsolvenzrechts, müssen ab Juli 2015 alle Banken Österreichs ihren Aufsehern regelmäßig Pläne vorlegen, wie ihre eigene Sanierung und Abwicklung vonstatten gehen kann. Die 150 größeren Banken sind ein Jahr vorher dazu verpflichtet. Der Ministerrat hat am Dienstag das Gesetz dazu dem Parlament zugewiesen. Für die mit Osteuropa eng verflochtenen drei größten Banken im Land hat die Bankenaufsicht die Testamentspflicht vor eineinhalb Jahren im "Nachhaltigkeitskonzept" zur Risikobegrenzung vorgegeben - auf Basis der Bilanzen 2012.

In Österreich sind damit Erste Group, Raiffeisen Zentralbank/RBI und Bank Austria der Aufsichtsvorgabe schon nachgekommen, bestätigten die Institute. Banker sprachen von einem umfangreichen und laufenden Prozess, der dieser Pflichtübung vorangegangen war. Die relevanten Teile der "Testamente" sind strikt vertraulich.

Entflechtung im Krisenfall

Die Geldhäuser müssen genau auflisten, wie sie im Krisenfall entflochten werden können bzw. ohne Staatsintervention überleben können. Mit dien Testamenten in der Hinterhand soll die Aufsicht bei Bedarf - nach diversen "Auslöseereignissen" - frühzeitig eingreifen können. Bei wirtschaftlicher Schieflage bzw. drohenden Verstößen gegen die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage kann sie Verkäufe anordnen.

Bei Unterschreiten kritischer Kapital-Schwellenwerte haben FMA und Notenbank schon bisher Kapitalaufstockungen, Aufschläge oder Risiko-Abbau erzwungen. Das wird seit gut fünf Jahren praktiziert. Um wieviele Fälle es da jedes Jahr abseits von schlagzeilenträchtigen Problembanken geht, bleibt Amtsgeheimnis, wie es heißt.

Genaue Auflistung

In der Bankenbranche ist vom Entwurf als "Bankeninsolvenzrecht light" die Rede. Es werde durch die Entwicklung auf EU-Ebene im Herbst ohnedies "overruled" werden, meinte ein Banker.

Im jetzigen Entwurf ans Parlament steht, was die Testaments-Konvolute enthalten müssen: Es müssen die Organisationen genau beschrieben werden, dazu kritische Operationen, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aller Bankeinheiten, Sicherheiten/Verpfändungen, Absicherungsgeschäfte, wichtigste und kritische Gegenparteien, Abwicklungssysteme, Finanzierungen sowie Liquiditätsquellen und Buchungspraktiken. Insgesamt 20 Punkte, wobei diese Angaben im Minimum einmal pro Jahr aktualisiert werden müssen.

Aufsicht darf präventiv eingreifen

Präventiv eingreifen darf die Aufsicht jedenfalls, wenn die Eigenmittel unter 8,625 Prozent, bzw. das harte Kernkapital unter 5 Prozent fallen. Eine Reihe anderer Auslöser gelten in der Finanzbranche noch als strittig, Abänderungswünsche werden nicht ausgeschlossen.

Maßgebliche Kreditinstitute waren wegen befürchteter Enteignungsmöglichkeiten im Rahmen einer Frühintervention gegen zu starke Eingriffsrechte der Aufsicht schon Sturm gelaufen.

"Brückenbanken"

Als die Bankenkrise voll zuschlug und 2009 in der Hypo-Alpe-Adria-Notverstaatlichung ihren vorläufigen Höhepunkt in Österreich fand, hatten Politiker und Aufseher schon recht tiefgreifende Ideen in den Schubladen, was in einem Bankeninsolvenzrecht stehen sollte: So sollte der Bund frühzeitig die Hand auf Spareinlagen von Krisenbanken legen können, ohne einen Einlagensicherungsfall auszulösen, eine Bank sollte über Restrukturierungsfonds aufgespaltet und teilabgewickelt werden, bevor die Insolvenzmaschinerie zu laufen beginnt. Es sollten staatliche "Brückenbanken" installiert werden können, systemrelevante Geschäftsbereiche solcherart gesichert und Eigentümer schlecht geführter Banken auf "Bad Banks" sitzenbleiben können.

Für einen Abwicklungsfonds bzw. ein bail-in (Gläubigerhaftung) in einer größeren Reform wird es wohl 2015. Österreich will hier auf die EU-Entwicklung warten. Einem europaweiten Abwicklungsfonds, wie ihn die EU-Kommission in ein paar Monaten skizzieren will, hat vor allem Deutschland vorweg den Kampf angesagt. Die Aufsicht in Österreich hat in der Begutachtung für das heimische Gesetz bekrittelt, ohne konkrete Abwicklungsinstrumente aber wenig Handhabe zu haben, bei drohenden Bankpleiten einzugreifen.

(APA)

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