Behindertenbeschäftigung: Wenn der Bund Vorbild ist

Pro 25 Angestellten muss man laut Gesetz einen behinderten Menschen beschäftigen. Der Bund erfüllt diese Vorgabe, in der Privatwirtschaft beträgt die Quote immerhin 65 Prozent. Mit den Strafzahlungen nimmt der Staat 120 Millionen Euro ein.

Es passiert nicht oft, dass der Bund mit gutem Beispiel vorangeht. Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aber macht er es. 4336 Personen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung waren Ende 2011 (neueste Zahlen) im öffentlichen Dienst tätig. Der Bund erfüllt damit seine eigenen gesetzlichen Vorschriften, die pro 25 Angestellten die Einstellung eines behinderten Menschen vorschreiben.

Aber auch der Bund war lange Jahre säumig. Die Quote erfüllt er erst seit 2007, dafür aber konstant. Bei den Landesbediensteten erfüllen drei Länder die vorgeschriebenen Quoten für behinderte Arbeitnehmer nicht: Vorarlberg, Tirol, Niederösterreich.

Den Steuerzahler kommt das indirekt teuer. Denn für jeden nicht besetzten Behindertenarbeitsplatz muss der Dienstgeber eine Ausgleichstaxe bezahlen, die sich nach der Zahl der Beschäftigten richtet: Bis 99 Mitarbeiter sind das für jeden nicht besetzten Platz für behinderte Menschen 226 Euro pro Monat. Ab 100 Beschäftigten erhöht sich die Taxe auf 316 Euro pro Arbeitsplatz und Monat, ab 400 Mitarbeiter sind es 336 Euro.

120 Millionen Euro nahm der Staat mit dieser Ausgleichstaxe im Jahr 2011 ein. Von den 99.000 Pflichtstellen waren 65.000 besetzt, das entspricht einer Quote von etwa 65 Prozent. Sie sei über viele Jahre gleich, erklärt man im Sozialministerium.

Das Argument, dass Firmen deswegen keine Behinderten beschäftigen, weil sie nur noch schwer zu kündigen seien, lässt Elisabeth Schrenk, Geschäftsführerin des Kriegsopfer- und Behindertenverbands, nicht gelten: Der spezielle Beschäftigungsschutz gelte erst nach vier Jahren. „Bis dahin weiß man wohl, ob man mit jemandem zusammenarbeiten kann.“ Zudem bekämen die Firmen Steuererleichterungen und Förderungen.

Die Arbeiterkammern in den Ländern erfüllen die Vorgaben übrigens bis auf eine einzige Kammer (Vorarlberg), bei den Wirtschaftskammern dagegen erfüllt nur eine Landesorganisation die Behinderteneinstellungsquote (Kärnten). rie

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.05.2013)

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