Schuss ins Schwarze: Der OGH entschied nun, dass Gaston Glock Unterhalt an seine Exfrau bezahlen muss. Im nächsten Prozess geht es um einen Teil der Firma.
Wien/Rie. Es ist das teuerste – und bisher heimlichste – Scheidungsverfahren, das es jemals in Österreich gegeben hat: die Trennung von Gaston und Helga Glock. Es geht um ein Milliardenvermögen, das der Gründer der Waffenfirma Glock angehäuft hat. Jetzt musste der 84-Jährige in einem ersten von vielen Zivilprozessen, die Helga Glock gegen ihn angestrebt hat, eine empfindliche Niederlage einstecken: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass Gaston Glock Unterhalt für seine Exfrau bezahlen muss.
Die letztinstanzliche Entscheidung dreht die Urteile der ersten zwei Instanzen um: Sie haben noch befunden, dass Frau Glock genug Privatvermögen besitzt und deshalb nicht auf Unterhaltszahlungen ihres Exmannes angewiesen ist (sie soll in den vergangenen Jahren 34 Millionen Euro erhalten haben).
1,5 Mrd. Euro Privatvermögen
Der OGH dagegen stellte fest, dass die Zahlungen in dem Scheidungsverfahren genauso berechnet werden sollten wie bei einem niedrigeren Einkommen. Denn ein Ehepartner, der ohne eigene Schuld geschieden wurde, habe ein Anrecht auf einen Anteil am Wohlstand des anderen Partners. Eine entsprechende Meldung der Nachrichtenagentur Bloomberg wurde am Freitag von einem Sprecher des OGH bestätigt.
Wie hoch der Unterhalt ist, den Gaston Glock künftig monatlich an seine Exehefrau überweisen muss, wird nun das Erstgericht festlegen. Billig wird es nicht: Im Ranking der reichsten Österreicher des Wirtschaftsmagazins „Trend“ belegt Glock Platz 18. Sein geschätztes Privatvermögen: 1,5Milliarden Euro. Mit der Herstellung von Pistolen macht sein Unternehmen jährlich etwa 120 Millionen Euro Umsatz (genaue Zahlen gibt die Firma nicht bekannt).
Der Tradition folgend hüllten sich die Anwälte von Glock am Freitag über das Urteil in Schweigen. Für einen Kommentar war niemand erreichbar. Auch in der Kanzlei, die Helga Glock vertritt, hieß es nur: „Kein Kommentar.“
Die Entscheidung ist ein erster Etappensieg für Helga Glock in einem Rosenkrieg, der sich seit Jahren hinzieht. In einem weiteren Verfahren geht es sogar um Teile der Firma: Helga Glock hat vor der Scheidung 14 Prozent in eine Stiftung eingebracht. Sie begehrt nun den Widerruf dieser Schenkung, weil die Geschäftsgrundlage der Schenkung „einwandfreie Familienverhältnisse“ gewesen sind.
Rosenkrieg vor Gericht
Diese gibt es seit Ende 2008 nicht mehr. Damals brach Gaston Glock nach einem Schlaganfall mit seiner Familie (die drei Kinder wurden mit je 26 Mio. Euro ausbezahlt und verzichteten auf Erbansprüche) und heiratete die um 52 Jahre jüngere Kathrin Tschikof, die Chefin des „Glock Horse Performance Center“ in der Nähe von Villach. Seither tobt ein von der Öffentlichkeit weitgehend geheim gehaltener Rosenkrieg zwischen Helga und Gaston Glock, die 49 Jahre verheiratet waren.
Die Exfrau hat mehrere Klagen gegen ihren früheren Ehemann eingebracht, nicht nur in Österreich, auch in den USA, wo die Firma ebenfalls eine Fabrik betreibt. Das jetzige OGH-Urteil beendet nur eines der Verfahren.
Gaston Glocks Aufstieg zum Milliardär begann 1982 mit der Erfindung der Glock-Pistole. Die Waffe war revolutionär: Sie ist handlich, nicht sehr schwer, einfach zu zerlegen, besteht nur aus wenigen Teilen und ist vor allem dank eines raffinierten Sicherungssystems sehr schnell einsetzbar.
Die Waffe entwickelte sich schnell zum weltweiten Liebling von Polizei und Armee, vor allem in den USA setzt die Exekutive auf die Pistole aus Österreich: Fast 70Prozent der amerikanischen Polizisten besitzen eine Glock – darunter das FBI, die CIA und viele Sondereinheiten.
Auf einen Blick
Im Scheidungskrieg zwischen Helga und Gaston Glock gibt es jetzt ein erstes letztinstanzliches Urteil in einem der vielen Verfahren: Unabhängig von ihrem Vermögen muss Glock Unterhalt für seine Exfrau bezahlen. In einem weiteren Verfahren geht es um Teile der Waffenfabrik, die Helga Glock für sich beansprucht.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.08.2013)