Strafe für Investor Benko bleibt: „Verbotene Intervention“

BERUFUNGSVERHANDLUNG GEGEN IMMO-UNTERNEHMER BENKO
BERUFUNGSVERHANDLUNG GEGEN IMMO-UNTERNEHMER BENKOAPA/HERBERT NEUBAUER
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Das Oberlandesgericht Wien bestätigte am Dienstag die Urteile gegen den Immobilientycoon und seinen Steuerberater Michael Passer.

Wien. Er war sicher, dass er freigesprochen wird. Eine Verurteilung macht sich für einen in Milliardendimensionen agierenden Immobilieninvestor nicht so gut. Aber René Benko half auch das vom renommierten Strafrechtler Helmut Fuchs (Universität Wien) eingeholte Gutachten nicht. Nach nur einer Stunde Verhandlung bestätigte das Oberlandesgericht Wien (OLG) am Dienstag das erstinstanzliche Urteil gegen Benko und seinen Steuerberater Michael Passer: ein Jahr bedingte Haft innerhalb von drei Jahren wegen „versuchter verbotener Intervention“.

Richterin Ingrid Jelinek betonte, sie habe keine Fehler im Ersturteil gefunden. Es sei irrelevant, ob Ivo Sanader zum Zeitpunkt des Geschehens noch kroatischer Premier gewesen sei oder nicht. „Es geht um seine Kontakte und seinen Einfluss.“

Richterin Marion Zöllner sprach beim Ersturteil im November 2012 von einem „Musterfall von Korruption“: Benko habe seinen Steuerberater Passer im Jahr 2009 beauftragt, in einer italienischen Steuersache der Signa-Holding Benkos über den kroatischen Ex-Premier Ivo Sanader in Italien zu intervenieren und diese zu einem positiven Abschluss zu bringen. Dafür hätte Sanader 150.000 Euro kassieren sollen. Ein Vertragsentwurf zwischen Passer und Sanader, die einander gut aus Innsbruck kennen, wurde bei einer Razzia im Zuge der Ermittlungen gegen Sanader sichergestellt.

150.000 Euro Honorar

Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) betonte in seinen Ausführungen, dass schon aus der Höhe des vereinbarten Honorars von 150.000 Euro auf Pflichtwidrigkeit geschlossen werden könne. Es sei egal, ob nur der Versuch der Einflussnahme unternommen worden oder diese tatsächlich erfolgt sei: „Das ist der Versuch der verbotenen Intervention.“ Es liege auf der Hand, dass Benko Bestimmungstäter sei, so Pieber. Als Bestimmungstäter gilt jemand, der vorsätzlich einen anderen zur Ausführung einer strafbaren Handlung veranlasst.

Benko-Anwalt Ernst Schillhammer will weitere Rechtsbehelfe in Betracht ziehen, obwohl das Urteil rechtskräftig ist. „Wir sind der Meinung, dass dieses Urteil der Fakten- und Rechtslage keineswegs Rechnung trägt.“ Benko selbst wollte auf „Presse“-Anfrage nicht Stellung nehmen. Das rechtskräftige Urteil habe auf die Geschäftstätigkeit der Signa-Gruppe keinen Einfluss, hieß es wenig später im Unternehmen.

Die Signa-Gruppe ist unter anderem durch die Entwicklung des goldenen Quartiers in der Wiener Innenstadt bekannt geworden. Zuletzt hat Benko mit der Übernahme von 17 Karstadt-Kaufhäusern (inklusive dem KaDeWe in Berlin) für Aufsehen gesorgt. Dazu hat er den israelischen Milliardär Beny Steinmetz an Bord geholt. Das gesamte Portfolio der Signa beträgt eigenen Angaben zufolge rund fünf Milliarden Euro.

Ob die Banken die Verurteilung stört, wird sich weisen. Nach dem Ersturteil hieß es, dass eine rechtskräftige Verurteilung ein Problem darstellen könnte, berichtete damals das Magazin „News“.

Auf einen Blick

René Benko und sein Steuerberater Michael Passer wurden mit einem Jahr bedingter Haft auf drei Jahre bestraft. Das Ersturteil wurde nun vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Es geht um die versuchte verbotene Intervention über den kroatischen Ex-Premier Sanader.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.08.2013)

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