Hat Grasser 4,95 Mio. Euro nicht versteuert?

Die Finanzstrafbehörde hat ihren 851 Seiten dicken Abschlussbericht zu Karl-Heinz Grassers Finanzstrafverfahren vorgelegt.

[Wien/APA] Am Mittwoch soll es so weit gewesen sein. Laut eines Sprechers der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhielt an diesem Tag der Wiener Rechtsanwalt Manfred Ainedter ein Schreiben der Finanzstrafbehörde. Der Inhalt betraf seinen wohl prominentesten Klienten, den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Dessen Finanzstrafverfahren dürfte nach langen Mühen tatsächlich in der Zielgerade sein, berichtete der „Kurier“ in seiner Samstag-Ausgabe.
Zumindest übermittelte die Finanzstrafbehörde nun den Abschlussbericht im Finanzstrafverfahren gegen Grasser und seinen früheren Steuerberater Peter Haunold. In ihrem 851 Seiten langen Bericht beziffern die Ermittler den sogenannten strafbestimmenden Wertbetrag mit 4,95 Millionen Euro. Einkünfte in dieser Höhe soll Grasser also nicht versteuert haben. Bei den unversteuerten Einkünften handle es sich in erster Linie um jene, die Grasser als Manager im Wirtschaftsimperium des Bankiers Julius Meinl bezog.

Strafdrohung: 14,85 Mio. Euro

Grassers internationales Stiftungs- und Firmengeflecht erstreckte sich von Liechtenstein nach Zypern über die Virgin Island bis nach Panama. Er selbst bestreitet sämtliche Vorwürfe. Er habe keine Steuern hinterzogen.
Nun liegt es an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Anklage zu erheben. Im Falle eines Strafprozesses droht Grasser eine empfindliche Geldstrafe. Die Höchststrafe sieht das Dreifache des strafbestimmenden Wertbetrages vor. Das wären 14,85 Millionen Euro.

(Die Presse am Samstag, 17.08.2013)

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