Hartlauer kann sich 15-Stunden-Arbeitstag vorstellen

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Der Hartlauer-Chef kann sich eine gesetzliche Maximalarbeitszeit von 15 Stunden vorstellen. Den Kollektivvertrag würde er gerne abschaffen.

Die Diskussion um den 12-Stunden-Arbeitstag ist noch nicht abgeflaut, da legt Robert Hartlauer, Chef der gleichnamigen Handelskette, noch ein Schäuflein nach: "Ich könnte mir eine gesetzlich erlaubte Tagesarbeitszeit von bis zu 15 Stunden vorstellen", wird der Firmeninhaber in den "Oberösterreichischen Nachrichten" zitiert. Der Kollektivvertrag stehe ihm und den Mitarbeitern im Weg, "ich brauche keinen dritten, damit ich mir mit einem Mitarbeiter ausmache, wann er arbeitet", so Hartlauer.

Die Debatte um die Verlängerung der täglichen Maximalarbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden ist - schließlich ist Wahlkampf - nach wie vor am Kochen. Wie "Die Presse" erst vor kurzem berichtete, ist es Fakt, dass es schon jetzt etliche Ausnahmen gibt, in denen entweder über den Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die tägliche Arbeitszeit zwölf Stunden oder mehr betragen darf. Bei Schichtarbeit oder Bereitschaftsdienst etwa. Erlaubt sind zwölf Stunden Arbeitszeit pro Tag auch, wenn dem Unternehmen ohne Mehrarbeit ein wirtschaftlicher Nachteil droht.

Auch bei einer Viertagewoche darf zwölf Stunden täglich gearbeitet werden. Sonderregelungen gibt es beispielsweise in den Kollektivverträgen der Sozialwirtschaft, der Nahrungs- und Genussmittelhersteller und der Metallindustrie.

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(Red./APA)

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