OLG stellt Korruptionsverfahren gegen Haselsteiner ein

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STRABAG Haselsteiner Ungarn Korruption OLGAPA/HANS KLAUS TECHT
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Nach damaliger Rechtslage konnte Haselsteiner kein strafbarer Tabestand nachgewiesen werden, begründet das OLG Wien die Einstellung. 2004 hatte die Strabag über 15 Mio. Euro nach Ungarn überwiesen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat ein Korruptionsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Strabag SE und nunmehrigen Finanzier der neuen Parlamentspartei NEOS, Hans Peter Haselsteiner, eingestellt - auf dessen Antrag. Das teilt das Gericht in einer Aussendung mit. Ermittelt wurde wegen des Verdachts, in Ungarn seien ab 2004 Amtsträger bestochen worden, um die Verstaatlichung einer ungarischen Autobahn zu verhindern, für deren Bau die Strabag schon Konzessionen und Aufträge hatte.

Die Strabag soll 2004 mehr als 15 Millionen Euro als Provision für das Projekt der ungarischen Autobahn M5 an die Firma Eurocontact überwiesen haben. lautete der Vorwurf. Zumindest ein Teil des Geldes soll für ungarische politische Parteien gedacht gewesen sein.

OLG: "Kein strafbarer Tatbestand"

Die Einstellung der Ermittlungen erfolgte auf Antrag Haselsteiners selbst - obwohl dieser zugegeben hatte, dass die Strabag die 15 Millionen Euro an den ehemaligen LIF-Chef Zach und den Lobbyisten Zoltan Aczel gezahlt habe. Das OLG kam nun - nach fünfjährigen Ermittlungen - zum Schluss, dass Haselsteiner keine Straftat nachweisbar sei. Das Verfahren ziehe sich schon zu lange hin - Beweise seien nicht mehr festzumachen. Die Ermittler sollen bei der Verfolgung verdächtiger Geldflüsse nach Zypern stecken geblieben sein.

Zur Einstellung ist es laut OLG wegen der damaligen Rechtslage gekommen: Die Bestechung im Ausland sei damals nur strafbar gewesen, "wenn damit die Absicht verbunden war, sich einen Auftrag oder einen 'unbilligen Vorteil' zu verschaffen". "Der Versuch, sich bereits erteilte Konzessionen und Aufträge zu erhalten, war nach der Beurteilung des Oberlandesgerichts nicht strafbar", teilt dieses mit Verweis auf den Paragraf 307 im Strafgesetzbuch mit.

"Da somit in den bisher fünfjährigen Ermittlungen keine ausreichenden Beweise gefunden werden konnten, hat das OLG das Verfahren eingestellt", so der OLG-Mediensprecher in der Aussendung. Berufungsmöglichkeit gibt es keine, auch wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass in Ungarn bestochen wurde, um die Verstaatlichung des Autobahnprojekts zu verhindern.

(APA)

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