Handels-KV: Doppelabschluss für 2014 und 2015 perfekt

 Chefverhandler Buchmüller von der Arbeitgeberseite und Gewerkschafts-Chefverhandler Brantner
Chefverhandler Buchmüller von der Arbeitgeberseite und Gewerkschafts-Chefverhandler BrantnerAPA/ROLAND SCHLAGER
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Die Gehälter werden für 2014 um mindestens 2,5 Prozent erhöht. Das Mindestgehalt im Handel wird in zwei Schritten bis 2015 auf 1500 Euro angehoben.

Gewerkschaft und Arbeitgeber haben sich bei den Kollektivvertragsverhandlungen im Handel nach nur drei Verhandlungsrunden auf einen Doppelabschluss für 2014 und 2015 geeinigt. Demnach bekommen ab 1. Jänner 2014 Angestellte im österreichischen Handel ein garantiertes Mindestgrundgehalt von 1.450 Euro, ab 1. Jänner 2015 beträgt dieses 1.500 Euro. Das gaben Gewerkschaft und Arbeitgeber am Mittwoch in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz bekannt.

Ein Novum im neuen Handels-KV ist die Einigung auf einen Doppelabschluss für die Jahre 2014 und 2015: „Der Doppelabschluss bringt den Unternehmen Planungssicherheit, den Mitarbeitern eine klare Gehaltsperspektive für die kommenden zwei Jahre", lobt Bettina Lorentschitsch, Obfrau der Bundessparte Handel der WKÖ, die Bereitschaft zur Innovation auf der Seiten beider Verhandlungspartner.

Grund für den Doppelabschluss ist ein komplett neues Gehaltsschema im Handel, das die Sozialpartner ab Jänner 2014 vereinbaren wollen. "Dafür brauchen wir Zeit. Wir wollen uns nicht von KV-Verhandlungen stören lassen", sagte Sparten-Geschäftsführer und Arbeitgeber-Verhandler Rene Tritscher.

2015: Inflationsrate plus 0,4 Prozent

Im Jahr 2014 werden die Mindestgehälter für Handelsangestellte bis zur Grenze von 1.850 Euro um 2,55 Prozent, darüber um 2,5 Prozent erhöht. Für das Jahr darauf hat man sich auf eine Erhöhung um den Verbraucherpreisindex mit einem Aufschlag von 0,4 Prozent verständigt. Lehrlinge erhalten sowohl 2014 als auch 2015 gestaffelte Aufschläge von 14 Euro im 1. Lehrjahr, 20 Euro im 2., 30 Euro im 3. und 26 Euro im 4. Lehrjahr.

"Mit diesem richtungsweisenden Gehaltsabschluss hat der Handel endgültig klargestellt, dass er kein Niedriglohnbereich ist. Damit ist der Weg frei für die Weiterentwicklung eines zeitgemäßen Entgeltschemas", bewertet Manfred Wolf, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter in der GPA-djp.

Gewerkschaft mit Mindestgehalt zufrieden

„Ich bin sehr froh, dass wir in nur zwei Schritten unsere Forderung nach dem Mindestgehalt von 1500 Euro verwirklichen konnten. Außerdem ist mit dem Doppelabschluss sichergestellt, dass es sowohl 2014 als auch 2015 eine deutliche reale Gehaltserhöhung für alle Beschäftigten im Handel geben wird", ergänzt der Vorsitzende des Wirtschaftsbereichs Handel in der GPA-djp, Franz Georg Brantner.

(APA)

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