Untreue, Bilanzfälschung: Ex-Hypo-Chefs wieder vor Gericht

PROZESS WEGEN 'HYPO-VORZUGSAKTIENDEAL 2006' IN KLAGENFURT
PROZESS WEGEN 'HYPO-VORZUGSAKTIENDEAL 2006' IN KLAGENFURTAPA/GERT EGGENBERGER
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In Klagenfurt hat eine neue Verhandlung begonnen, bei der sich Kulterer, Grigg und Berlin wegen eines Vorzugsaktiendeals verantworten müssen.

Mit einem großen Medienrummel hat am Montag am Landesgericht Klagenfurt ein neuer Hypo-Prozess rund um die Begebung von Vorzugsaktien der Hypo-Leasing begonnen. Angeklagt sind die ehemaligen Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer, Siegfried Grigg und Tilo Berlin sowie Ex-Leasing-Vorstand Josef Kircher und die Flick-Stiftung. Der Prozess ist vorerst bis 15. Jänner anberaumt.

Die Schadenssumme bezifferte Staatsanwalt Robert Riffel in seinem Plädoyer mit gut 5,1 Mio. Euro. Die Verantwortung dafür ist laut Riffel unterschiedlich aufgeteilt: Bei Kircher seien es 5,1 Mio. Euro, bei Kulterer drei Mio. Euro, bei Grigg 895.000 und bei Berlin 73.000 Euro. Weiters sei der Hypo ein zusätzlicher Schaden durch die unternehmensschädigende Auszahlung einer Sonderdividende in der Höhe von 2,5 Mio. Euro entstanden, sagte Riffel.

Niemand wollte Aktien ohne Absicherung

Im Zuge des Deals hat die Hypo International der Hypo Leasing 100 Mio. Euro für Vorzugsaktien bezahlt. Diese sollten am Markt angeboten werden, um die schwache Eigenkapitaldecke der Bank zu verbessern. „Doch niemand wollte die Aktien ohne Absicherung“, erklärte der Ankläger. Daher sei die Aktienausgabe mit einer Put-Option versehen worden. Dadurch hätten die Aktionäre ihr Geld jederzeit zum Nominalwert - unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Bank - zurückfordern können. „Kernkapital hat aber die Eigenschaft, dass dieses jederzeit und uneingeschränkt der Bank zur Verfügung steht“, sagte der Staatsanwalt. Der Tatbestand der Bilanzfälschung sei gegeben, weil die drei Vorstände im Zusammenhang mit den Konzernabschlüssen 2006 und 2007 gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Wirtschaftsprüfer vorsätzlich Falschdarstellungen gemacht hätten.

Kulterer erklärte vor Verhandlungsbeginn, er sei nach wie vor der Überzeugung, dass die Begebung von mit Put-Optionen versehenen Vorzugsaktien 2006 "völlig korrekt" als Eigenkapital der Bank verbucht worden seien. Wäre das nicht korrekt, "dann hätte Raiffeisen wesentlich weniger Eigenkapital, weil es dort ebenfalls Put-Optionen gibt". Hier werde mit zweierlei Maß gemessen, klagte Kulterer.

Böhmdorfer als Kulterer-Verteidiger

Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Christian Liebhauser-Karl, hat Kulterer bereits zweimal verurteilt, einmal wegen Bilanzfälschung und einmal wegen der Millionenkredite an die Pleite-Fluglinie Styrian Spirit. Liebhauser-Karl hat übrigens kurz vor Prozessauftakt seine Funktion als Mediensprecher des Landesgerichtes Klagenfurt unter anderem wegen des Hypo-Großverfahrens zurückgelegt, diese Funktion hat jetzt Ute Lambauer übernommen.

Verteidiger Kulterers, der wegen einer Rehabilitation nach einer Operation Haftaufschub erhalten hat, sind diesmal Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer und dessen Kanzleipartner Rüdiger Schender. Josef Kircher hat Richard Soyer als Verteidiger. Ex-GraWe-Vorstand Siegfried Grigg hat die Anwälte Josef Herbst und Martin Gärtner engagiert. Berlin wird von Patrick Thun-Hohenstein verteidigt, die Flick-Stiftung von Martin Nemec.

Berlin verweigert Auskunft über Vermögen

Bei der obligaten Aufnahme der Personalien der Angeklagten sorgte Tilo Berlin für eine erste Überraschung. Er weigerte sich, seine Vermögenswerte anzugeben. Richter Liebhauser-Karl belehrte Berlin daraufhin, dass er in diesem Fall einen Sachverständigen bestellen müsse, der die Eigentumsverhältnisse feststellen werde. Berlin blieb dabei, "aus Diskretionsgründen" keine Angaben zu machen. Auch wie viel er als Geschäftsführer von Berlin & Co. verdiene, wollte er nicht angeben. Er bestätigte dem Richter gegenüber lediglich, dass er keine Schulden habe.

Für den ersten Verhandlungstag waren die Eröffnungsplädoyers von Staatsanwalt Robert Riffel und den Verteidigern vorgesehen, die Einvernahmen sollten am Mittwoch beginnen.

Vorzugsaktie

Mit einer solchen hat der Aktieninhaber in der Regel kein Stimmrecht als Aktionär. Als Ausgleich dafür erhält er aber das Recht auf eine bevorzugte, in der Regel höhere Dividende. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte die Hypo solche Aktien mit Geld-zurück-Garantien in der Bilanz nicht als Eigenmittel anrechnen dürfen.

(APA)

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