Bayern fordern von der Hypo 4,8 Milliarden Euro

Gerichtsprozess, Hypo Alpe Adria, BayernLB
Gerichtsprozess, Hypo Alpe Adria, BayernLB(c) EPA (PETER KNEFFEL)
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Der am Montag in München begonnene Gerichtsprozess zwischen der Hypo Alpe Adria und der Bayerischen Landesbank (BayernLB) wird mehrere Jahre dauern. Die Richterin will zunächst ein Gutachten in Auftrag geben.

München/Wien. Im Krimi um die Hypo Alpe Adria sind bereits Dutzende Klagen und Gerichtsprozesse anhängig. Am Montag begann am Landgericht München jedoch ein Verfahren, das alle bisherigen Dimensionen in den Schatten stellt. Bei dem Konflikt zwischen der Hypo Alpe Adria und ihrem früheren Eigentümer, der Bayerischen Landesbank (BayernLB), geht es um die Rückzahlung von Krediten in Milliardenhöhe. Inklusive Zinsen wird um 4,8 Milliarden Euro gestritten.

Die Richterin legte den Kontrahenten am ersten Prozesstag nahe, sich auf einen Vergleich zu einigen. Doch das wurde abgelehnt. Die Hypo und die BayernLB können sich nicht einmal darüber einigen, welches Gericht für die Causa zuständig ist.

Streit um Gerichtsstandort

„Grundlage für die Auseinandersetzung ist das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz. Daher sollte der Prozess in Österreich ausgetragen werden“, sagte ein Hypo-Sprecher zur „Presse“. Doch die BayernLB reichte eine Klage in München ein. Die Richterin erklärte dazu am Montag, dass in München nur über einen Teil der Forderungen verhandelt werde.

Denn die 4,8 Milliarden Euro setzen sich aus verschiedenen Teilbeträgen und Schuldverschreibungen zusammen. Das Münchner Gericht ist daher vorerst nur für 1,7Milliarden Euro zuständig. Im Laufe des Verfahrens könnten noch 700 Millionen Euro hinzukommen. Alle anderen ausstehenden Beträge muss die BayernLB in Wien oder in Frankfurt einklagen.

Zum Hintergrund: Die Hypo gehörte 2007 bis 2009 mehrheitlich der Bayerischen Landesbank. In dieser Zeit nahm die Bank mehrere Kredite der Bayern von über vier Milliarden Euro in Anspruch. Bei der Notverstaatlichung Ende 2009 wurde vereinbart, dass die Hypo das Geld bis Mitte 2014 zurückzahlen wird. Bislang hat die Hypo schon 2,3 Milliarden Euro getilgt. Doch im Vorjahr beschloss die Bank einen Rückzahlungsstopp. Zudem fordert die Hypo die bereits an die Bayern bezahlten 2,3 Milliarden Euro zurück.

Komplizierte Rechtslage

Vor Gericht soll nun geklärt werden, wie die Kredite von über vier Milliarden Euro zu bewerten sind. Die Anwälte der BayernLB betonen, dass es sich hier um normale Darlehen handelt, die fristgerecht zurückzuzahlen sind. Die Hypo beruft sich dagegen auf das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz. Darin ist geregelt, dass ein Kredit, den ein Gesellschafter in einer Notlage gewährt, als Eigenkapitalersatz zu werten ist. Und Eigenkapital braucht so lange nicht zurückbezahlt werden, bis die Sanierung der Bank abgeschlossen ist.

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Prozess mehrere Jahre dauern wird. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 18.Dezember angesetzt. Das Gericht in München will zunächst ein Gutachten zum österreichischen Eigenkapitalersatzgesetz in Auftrag geben. Anschließend soll geklärt werden, ob sich die Hypo schon in der Ära der BayernLB in einer Notlage befand.

Die Hypo behauptet nämlich, dass die Geschäftsabschlüsse aus der Zeit der BayernLB falsch gewesen seien. Eine Überprüfung habe ergeben, dass mehrere Kredite und Beteiligungen in den Bilanzen zu hoch angesetzt worden seien. Hätte die Hypo damals korrekt bilanziert, wäre sie unter die gesetzlich geforderte Eigenkapitalquote von acht Prozent gefallen. Daher will sie die Kredite behalten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.11.2013)

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