Linzer Swap-Prozess: Freisprüche für Mayr und Penn

LINZER SWAP-PROZESS: PENN/SHAMIYEH
LINZER SWAP-PROZESS: PENN/SHAMIYEHAPA/RUBRA
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Das Gericht sah den Vorwurf der Untreue bei dem verlustreichen Geschäft zwischen Stadt Linz und Bawag als nicht erfüllt an.

Wien. Der riskante Swap-Deal zwischen der Stadt Linz und der Bawag, der für die Stadt einen Schaden von rund 500 Mio. Euro verursachte, hat für die Verantwortlichen im Linzer Rathaus keine strafrechtlichen Folgen. Das Landesgericht Linz sprach am Mittwoch-Nachmittag sowohl den ehemaligen Linzer Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ) als auch Ex-Finanzdirektor Werner Penn vom Vorwurf der Untreue frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Der Staatsanwalt legte Nichtigkeitsbeschwerde ein.

Der Schöffensenat folgt damit der Argumentationslinie der Verteidiger der Angeklagten, die in ihren Schlussplädoyers Freisprüche für die Angeklagten gefordert hatten. Mayrs Verteidiger argumentierte, dass der ehemalige Finanzstadtrat das Geschäft nicht fördernd genehmigt habe. Der laut Penn von Mayr getätigte Ausspruch „Schau' ma mal" stelle, so er überhaupt gemacht worden sei, „keine tatfördernde Genehmigung" dar. Auch das Gutachten des Gerichts habe ergeben, dass Mayr den Deal nicht als hochriskant erkannt habe. Sein Mandant sei ungerecht behandelt und dessen berufliche Zukunft bereits im Vorfeld des Prozesses „zerstört" worden.

Aber auch der Anwalt von Penn, der das Geschäft mit der Bawag abgeschlossen hat, will bei seinem Mandanten kein schuldhaftes Verhalten sehen. Da der ehemalige Finanzdirektor laut Gutachter die Wahrscheinlichkeit, dass das theoretische Risiko schlagend wird, nicht ausrechnen konnte, habe sich Penn auf die Prognosen verlassen. Laut diesen war es auch laut Experten zum damaligen Zeitpunkt unwahrscheinlich, dass der Schweizer Franken den erwarteten Kurskorridor verlässt. „Gescheiter als die Analysten hat Magister Penn weder sein können noch sein müssen", so der Anwalt. Entscheidend dürfte jedoch folgende juristische Wertung gewesen sein: Da für Untreue ein Vorsatz notwendig sei, und es diesen nicht gegeben habe, müsse das Gericht im Zweifel eben für seinen Mandanten entscheiden.

Anders sah das naturgemäß der Staatsanwalt. Laut ihm sei Penn ein „Machthaber mit entsprechender Entscheidungsbefugnis" gewesen, der diese „wissentlich missbraucht" habe. Und auch Mayr hätte das Risiko aufgrund seiner mehrfachen akademischen Ausbildung erkennen müssen.

Linz „versicherte" die Bawag

Hintergrund des Verfahrens ist ein Swap, den die Stadt Linz 2007 mit der Bawag abgeschlossen hat. Dieser Abschluss basiert auf einem Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2004, in dem eigentlich beschlossen wurde, dass sich die Stadt, die einen Franken-Kredit im Ausmaß von 150 Mio. Euro „draußen" hatte, gegen einen steigenden Frankenkurs absichern sollte. Dabei sollte jedoch auch gleich die Finanzierung der Stadt „optimiert" werden. Abgeschlossen wurde schlussendlich dann ein Geschäft, bei dem Linz Risken von der Bawag übernahm. Vereinfacht gesagt erhielt die Stadt Linz dabei von der Bank so lange mehr Geld als sie selbst zahlte, so lange der Euro-Franken-Kurs nicht unter 1,54 fällt. Ab dem Unterschreiten dieses Wertes würden die Zahlungen von Linz an die Bawag jedoch drastisch ansteigen. Linz legte also kein Geld an, sondern gab der Bawag de facto eine Versicherung gegen ein Aufwerten des Franken.

Anfangs war dies für die Linzer ein gutes Geschäft. Die Zahlungen der Bank in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags senkten den Zinsaufwand für die Kredite. Seit Ausbruch der Eurokrise wertete der Franken jedoch stark auf - der Kurs liegt inzwischen bei 1,20. Die Versicherung von Linz wurde schlagend. Das bedeutet, dass die Oberösterreicher inzwischen rund 23 Millionen Euro an die Bank zahlen müssten - pro Jahr.
Linz stellte 2011 daher die Zahlungen ein und befindet sich seither im Rechtsstreit mit der Bawag. Diese vertritt den Standpunkt, dass die Risken bekannt waren und alles korrekt abgelaufen ist. Laut Gutachten hat die Bawag bei der Bewertung des Swaps jedoch Fehler gemacht, die zeigen, dass sie das von ihr verkaufte Produkt selbst nicht verstanden hat. Ein endgültiges Urteil in dem komplizierten Zivilverfahren könnte jedoch Jahre dauern, weshalb beide Seiten zuletzt für einen Vergleich plädierten.

("Die Presse", Print-Ausgabe vom 12.12.2013)

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