EU-Gericht verbietet Anbau von genverändertem Erdapfel

(c) Die Presse (Christina Lukawinsky)
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Die Erdapfelsorte Amflora wurde vom EuGH untersagt. De facto wird die Kartoffel aber schon jetzt nicht mehr in der EU angebaut.

Wien. Die genveränderte Erdapfelsorte Amflora darf in der EU weder angebaut noch verkauft werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das Gericht lehnte die Zulassung der Erdapfelsorte ab, die die EU-Kommission im Jahr 2010 erteilt hatte, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Der EuGH gab damit einer Klage Ungarns statt, das in der Kartoffel eine Gefahr für Menschen, Tiere und die Umwelt sieht und die Zulassung angefochten hatte. Im Rechtsstreit unterstützt wurde Ungarn von Frankreich, Luxemburg, Österreich und Polen.

Tatsächlich wird das Urteil aber kaum Auswirkungen haben: Die Kartoffel wird im EU-Raum nämlich schon seit einiger Zeit nicht mehr angebaut. Den Antrag auf Zulassung hatte der Chemiekonzern BASF gestellt, die EU-Kommission bewilligte diesen 13 Jahre später im März 2010. Kurz darauf gab das Unternehmen aber bekannt, seine Gentechniksparte komplett in die USA zu verlegen.

Die Begründung: Die fehlende Akzeptanz von Gentechnik in Europa – sowohl aufseiten der Verbraucher als auch der Bauern und der Politik. Auch nachdem BASF die Zulassung für den Anbau erhalten hatte, wurde die Kartoffelsorte kaum angebaut. Amflora ist keine Speisekartoffel, sondern war für den Gebrauch in der Industrie gedacht, etwa zur Papierherstellung.

Auch der US-Agrarkonzern Monsanto gab vor einiger Zeit bekannt, das Lobbying für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Europa aufzugeben und zumindest vorerst keine Zulassungen neuer gentechnisch veränderter Pflanzen zu beantragen. Mit der gleichen Begründung wie BASF: Es gebe im Moment keine breite Akzeptanz dafür, man wolle nicht gegen Windmühlen kämpfen.

Aus für Amflora nicht fix

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) dürfen in der EU nur angebaut und in Verkehr gebracht werden, wenn für sie im Anschluss an eine wissenschaftliche Risikobewertung eine Zulassung erteilt worden ist. Die Letztentscheidung über die Zulassung treffen die EU-Kommission oder der Rat auf Basis wissenschaftlicher Stellungnahmen der Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese hatte 2009 erklärt, dass Amflora weder eine Gefahr für die Gesundheit der Menschen noch für die Umwelt darstelle. Aufgrund dieser Stellungnahme befasste die Kommission die zuständigen Ausschüsse auf EU-Ebene nicht weiter mit den Entscheidungsentwürfen für die Zulassungen, sondern erteilte die von BASF beantragten Zulassungen im März 2010. Ungarn wandte sich daraufhin an den EuGH.

Dieser befand nun, dass die Kommission bei ihrer Entscheidung die Expertenausschüsse übergangen habe. Der Spruch bedeutet aber nicht das Aus für die Kartoffel: Die Kommission könnte den Ausschüssen oder dem Ministerrat Vorschläge für die Zulassung vorlegen und das Verfahren damit neu aufrollen.

Bereits im September wurde die Genehmigung für die genveränderte Maissorte 1507 vom EuGH aufgehoben. Der Mais produziert ein Gift gegen Insekten und ist resistent gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glufosinat. Der Grund für den Spruch des EuGH war, dass die EU-Kommission den EU-Rat nicht an der Entscheidung beteiligt hatte. Daraufhin legte die Kommission dem Rat im November einen Vorschlag für die Zulassung vor. Der Ball liegt damit bei den Mitgliedstaaten. (APA/Reuters/hie)

ZUR SACHE

Der EuGH erklärte die 2010 von der EU-Kommission erteilte Zulassung der genveränderten Erdapfelsorte Amflora für unzulässig. Das Gericht gab einer Klage Ungarns statt, das in der Kartoffel eine Gefahr für Menschen, Tiere und die Umwelt sieht. Die Zulassung hatte der Chemiekonzern BASF beantragt. Amflora wird in der EU schon jetzt nicht mehr angebaut. BASF hatte zudem vor einiger Zeit verkündet, seine Gentechniksparte wegen mangelnder Akzeptanz aus Europa abzuziehen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.12.2013)

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