Hypo: Kulterer legt Geständnis ab

Wolfgang Kulterer
Wolfgang KultererAPA/HERBERT NEUBAUER
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Im Vorzugsaktiendeal, der einer Reihe von Privatinvestoren risikolose Super-Renditen beschert hatte, habe er seine „Befugnisse überschritten“, sagt jetzt der Ex-Hypo-Chef.

Wien/Klagenfurt. Im sogenannten Vorzugsaktiendeal der Hypo Alpe Adria, dessentwegen derzeit die vier ehemaligen Hypo-Banker Wolfgang Kulterer, Josef Kirchner, Siegfried Grigg und Tilo Berlin wegen des Verdachts der Untreue vor Gericht stehen, gibt es eine überraschende Wendung: Ex-Hypo-Chef Kulterer, bereits in einem früheren Verfahren rechtskräftig wegen Bilanzfälschung verurteilt, hat ein schriftliches Geständnis abgelegt. Bisher hatte er nur „Fehler“ eingestanden, ein Schuldgeständnis im Sinne der Anklage aber vermieden.

Kulterer gibt nun zu, im Zusammenhang mit dem Vorzugsaktiendeal seine Befugnisse missbraucht zu haben, betonte aber, dass dies „kein insgesamtes Geständnis für die Pleite der Hypo“ sei. Für die macht er weiter den zwischenzeitlichen Haupteigentümer BayernLB verantwortlich.

Kulterer wird im laufenden Verfahren vorgeworfen, mit Put-Optionen versehene Vorzugsaktien ausgegeben und diese als Eigenkapital verbucht zu haben. Wegen der Put-Optionen, die praktisch eine Rücknahmeverpflichtung darstellen, hätte dieses Geld aber nur als „Liquidität“ verbucht werden dürfen. Die den Investoren fix zugesagte Verzinsung von 6,25 Prozent sei für bloße Liquidität viel zu hoch gewesen, woraus sich unter anderem der Untreuevorwurf ableitet.

Dabei ging es um insgesamt 100 Mio. Euro, die den beteiligten Privatinvestoren – die Wörthersee-Hautevolee einschließlich der Flick-Stiftung sowie eine Reihe von Industriellen und Handelsgrößen – eine (wegen der Rückkaufsverpflichtung) praktisch risikolose, aber umso saftigere Rendite eingebracht hatte.

Ausgangspunkt der Konstruktion waren heftige Swap-Verluste gewesen, die die Kärntner Bank in Schieflage und Eigenkapitalnot gebracht hatten. Weil niemand der schon ins Gerede gekommenen Bank Geld zur Verfügung stellen wollte, wurden Privatinvestoren mit der Rücknahmeverpflichtung geködert, die freilich geheim gehalten wurde. Dass er mit dieser Geheimhaltung (auch Organe der Bank und die Wirtschaftsprüfer wurden nicht informiert) seine Befugnisse überschritten habe, gibt Kulterer nun zu. Freilich habe er sich auf die Expertise zweier Juristen – Hypo-Anwalt Alexander Klaus und Notar Reinhard Kern – verlassen, die die Konstruktion als zulässig angesehen hätten, führt Kulterer in seinem Geständnis aus. Andernfalls, so schreibt er, hätte er diese Konstruktion nicht gewählt.

Kulterer-Anwalt Ferdinand Lanker sagte, Kulterer bereue diese Vorgangsweise jetzt „zutiefst“. Er habe in seinem handschriftlich verfassten Geständnis darauf hingewiesen, dass er der Bank nie bewusst habe Schaden zufügen wollen, in seinem Bemühen, „das Wohl der Bank in einer schwierigen Zeit im Auge zu behalten“ allerdings zu weit gegangen sei. Persönlich bereichert habe er sich nicht.

Böhmdorfer verlor Mandat

Welche Auswirkungen das Geständnis auf den Fortgang des Prozesses hat, lässt sich noch nicht absehen. Ein Kulterer-Anwalt hat nach dem Geständnis aber jedenfalls sein Mandat verloren: Wegen „fehlender finanzieller Ressourcen“ hat Kulterer das Vollmachtsverhältnis mit der Kanzlei des früheren Justizministers Dieter Böhmdorfer aufgelöst. Böhmdorfer hatte erreicht, dass im Verfahren Privatgutachten zugelassen werden, die die „Eigenmittelschädlichkeit“ der Put-Optionen bestreiten. Wer Kulterer nun weiter vor Gericht vertritt, steht noch nicht fest. (red./ag.)

ZUR PERSON

Wolfgang Kulterer, Ex-Vorstandschef der Hypo Alpe Adria, gesteht nun schriftlich eine Überschreitung seiner Vorstandsbefugnisse beim sogenannten Vorzugsaktiendeal der Kärntner Bank ein. Kulterer ist wegen seines Hypo-Engagements bereits rechtskräftig wegen Bilanzfälschung verurteilt. Er wird seine Haft voraussichtlich zu Ostern antreten. [ APA ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.01.2014)

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