IV: Steuerpaket mit Verfassung nicht vereinbar

Harsche Kritik der Industrie an Steuerplan der Regierung.

Wien. Die Industriellenvereinigung (IV) hält den Vorschlag der Regierung, Löhne über 500.000 Euro nicht mehr als Betriebsausgaben anzurechnen, für verfassungswidrig. Ob man selbst dagegen vorgehen würde, wollte sich IV-Generalsekretär Christoph Neumayer am Donnerstag noch offenlassen. „Ich gehe davon aus, dass sich das von selbst erledigen wird“, sagte er.

Auch sonst hat Neumayer Zweifel an manchen Annahmen in dem Belastungspaket. Durch eine Einschränkung der Gruppenbesteuerung, also der Absetzbarkeit von Konzernverlusten der Auslandstöchter von den Inlandsgewinnen, will die Regierung jährlich 50 Mio. Euro mehr einnehmen. „Ob das stimmt, werden wir erst sehen“, so Neumayer am Donnerstag bei der Vorstellung des IV-Konjunkturbarometers.

Sorgen um den Standort

„Vollkommen unverständlich“ ist dabei für die IV, dass es zu einer drei Jahre rückwirkenden Nachbesteuerung kommen soll. „Das versteht kein Unternehmen, das überfallsartig zum Handkuss kommt“, so Neumayer. Auch wenn die Änderungen bei der Gruppenbesteuerung „ein Muss für eine Regierungspartei und ihr nahestehende Organisationen“ sein sollten, müsse man wenigstens auf diesen Punkt verzichten.

Auch von der Konjunkturfront kommen derzeit keine guten Nachrichten: Der Aufschwung sei „fragil“, mit mehr als einer „normalen Frühjahrsbelebung“ der Wirtschaft sei derzeit nicht zu rechnen, so IV-Chefökonom Christian Helmenstein. Die Probleme seien noch dazu in erster Linie hausgemacht. Vergleiche man Österreich mit Deutschland, dann „gibt es einen großen Anteil von Austriaca“ an den Konjunkturproblemen, sagt Helmenstein. Über die Maßen steigende Gebühren seitens des Staates würden die Inflation antreiben und dem Standort schaden. (ag./jil)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.01.2014)

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