Bank Burgenland: GraWe zahlt 41 Mio. Euro wegen Wettbewerbsverzerrung

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Die Grawe und Land Burgenland beauftragten die Auszahlung des Betrages. Beim Verkauf der Bank Burgenland hatte es eine unzulässige staatliche Beihilfe gegeben.

Im Rechtsstreit um den Kauf der Bank Burgenland durch die Grazer Wechselseitige dürfte ein Schlussstrich gezogen sein: GraWe und Land gaben am Mittwoch bekannt, dass die Auszahlung des Treuhanderlages in der Höhe von rund 41 Mio. Euro zuzüglich Zinsen beauftragt worden ist. Damit habe man dem letztinstanzlichen Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom Oktober 2013 Rechnung getragen.

Durch diese Zahlung sei der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 30. April 2008 "vollständig entsprochen und die festgestellte Wettbewerbsverzerrung beseitigt", hieß es in einer gemeinsamen Aussendung. Die EU-Kommission hatte festgestellt, dass beim Verkauf eine unzulässige staatliche Beihilfe erfolgt sei. Die Republik Österreich, die mit dem Land Burgenland und der GraWe gegen diese Entscheidung berufen hatte und in letzter Instanz beim EuGH unterlag, musste von der GraWe 41,47 Mio. Euro als Nachzahlung einfordern, dazu kommen Zinsen. Die Versicherung hat diese Summe vor zwei Jahren zunächst auf ein Treuhandkonto überwiesen.

Die GraWe hatte für die Bank Burgenland beim Kauf im Jahr 2006 100,3 Mio. Euro geboten. Ein ukrainisch-österreichisches Konsortium offerierte damals 155 Mio. Euro, der nominale Unterschied betrug somit 54,7 Mio. Euro. Nach Bewertung der beiden unterschiedlichen Angebote wurde die Summe, die die GraWe nachzahlen muss, mit 41,47 Mio. Euro festgesetzt.

Zivilprozess gegen Land Burgenland

Der Verkauf der Bank Burgenland an die GraWe steht am Mittwoch auch im Mittelpunkt eines Zivilprozesses im Landesgericht Eisenstadt, den die 2006 im Bieterverfahren unterlegene SLAV AG gegen das Land Burgenland angestrengt hat. Im dem heute beginnenden Verfahren fordert die SLAV AG vom Land 3,1 Mio. Euro zum Ersatz für Aufwendungen, die man im Zuge des Verkaufsprozesses getätigt habe.

Seitens des Landes ist man in dieser Causa nicht zu einem Vergleich bereit: "Schon im Verkaufsprozess haben wir immer wieder klar betont, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kauf der Bank Burgenland ausschließlich von den Interessenten zu tragen sind", hieß es dazu aus dem Landhaus.

(APA)

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