Preisabsprache: Elektroartikel online bis zu 27 Prozent teurer

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In der Elektronikbranche soll es Preisabsprachen geben. Die Namen der betroffenen Firmen hält die Bundeswettbewerbsbehörde vorerst geheim.

Der Onlinehandel wird gerne mit günstigsten Preisen in Verbindung gebracht. Nun soll alles ganz anders sein: Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) will die Elektronikbranche mit 2,1 Mio. Euro abstrafen. Den Herstellern wird vorgeworfen, den Onlinehandel zu behindern und damit den stationären Handel zu schützen. Wer die fünf Firmen sind, gegen die Ende Februar Bußgeldanträge eingebracht wurden, hielt die Behörde allerdings auch am Montag unter Verschluss. Die Namen der Hersteller und Händler, die illegal Preise abgesprochen haben sollen, dürften somit erst mit den Urteilen des Kartellgerichts öffentlich werden.

Allerdings sind die am Freitag veröffentlichten Bußgeldanträge laut APA-Informationen erst der Anfang. Die Wettbewerbshüter wollen verstärkt gegen die Branche vorgehen. Den fünf Anträgen - Urteile dazu werden in den nächsten zwei Monaten erwartet - könnten also weitere folgen, sobald handfeste Beweise auf dem Tisch liegen.

Preisuntergrenze bei Waschmaschinen

BWB-Chef Theodor Thanner erklärt das in der heutigen Ausgabe der "NÖN" (Niederösterreichische Nachrichten) so: "Sucht ein Konsument online eine Waschmaschine, wird er feststellen, dass die Preisuntergrenze beispielsweise durchgehend bei 410 Euro liegt." Thanner in der Wochenzeitung weiter: "Wir glauben, dass das bei mehreren Gütern der Fall ist - in mehreren Branchen." Die Vermutung dahinter: Die Hersteller schreiben den Händlern vor, um wie viel sie die Geräte im Webshop anbieten dürfen. Ein Preisvergleich und damit ein Wettbewerb wird ausgehebelt.

Thanner verweist auf internationale Untersuchungen, wonach die Preisaufschläge bei verbotenen Kartellabsprachen bei 16 bis 27 Prozent liegen - die Konsumenten zahlen demnach mit bis zu einem Viertel drauf. Endverbraucher, die wegen verbotener Preisabsprachen zu viel bezahlt haben, schauen allerdings meist durch die Finger. Schadenersatzansprüche sind nicht Teil von Kartellverfahren. Hier sieht Thanner Nachholbedarf.

Hersteller setzen Händler unter Druck

Auslöser der BWB-Ermittlungen gegen die Elektronikbranche war eine Umfrage der Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag der Preisvergleichsplattform geizhals.at unter heimischen Onlinehändlern im Jahr 2011. 47,2 Prozent der befragten Händler gaben an, von den Herstellern bei der Preisgestaltung unter Druck gesetzt worden zu sein - durch Lieferverzögerungen, Liefersperren, schlechtere Einkaufskonditionen, Entzug der Herstellerbilderlaubnis oder Entzug des Jahresbonus.

Vor gut einem Jahr hat die BWB dann die Elektrohandelskette MediaMarkt/Saturn gefilzt. Wegen des Verdachts auf vertikale Preisabsprachen mit Philips sowohl bei Unterhaltungselektronik als auch bei Haushaltsgeräten wurden im Jänner 2013 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Philips Austria wurde daraufhin zu einer Strafe von 2,9 Mio. Euro verdonnert. Ob gegen MediaMarkt/Saturn nun ebenfalls ein Bußgeldantrag gestellt worden ist, wollte eine Pressesprecherin auf APA-Anfrage weder bestätigen noch dementieren: "Es gibt derzeit keine Neuigkeiten", hieß es am Montag dazu.

Europaweit im Visier

Die Elektronikbranche ist auch europaweit im Visier der Kartellbehörden: Ende 2012 brummte die EU-Kommission sieben namhaften Elektronikkonzernen wie Philips, Panasonic, Toshiba und LG Electronics eine Kartellbuße von insgesamt 1,47 Mrd. Euro auf. In Frankreich fanden im Sommer 2013 Hausdurchsuchungen bei Apple statt. Laut Wirtschaftszeitung "Les Echos" schreibt der iPhone-Hersteller seinen Händlern "drastische Konditionen vor, unter anderem bei den Verkaufspreisen seiner Produkte".

(APA)

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