Hypo Alpe Adria: Was die Griss-Kommission kann

Irmgard Griss
Irmgard Griss(c) FABRY Clemens
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Die von der Regierung eingesetzte Untersuchungskommission will bis Jahresende fertig sein. Sie ist aber auf das Wohlwollen von öffentlichen Stellen und Auskunftspersonen angewiesen.

Wien. Fünf Mitglieder wird die Kommission haben, die im Auftrag der Bundesregierung die Hypo-Notverstaatlichung untersucht. Die Vorsitzende, die frühere OGH-Präsidentin Irmgard Griss, stellte am Mittwoch die Kommission und ihre Arbeitsweise vor, während das Parlament den Fahrplan für eine U-Ausschuss-Reform festlegte. Kommission und U-Ausschuss könnten dasselbe Thema zeitgleich oder nacheinander behandeln. Etliche Fragen zur Kommission sind offen.

1. Wie kompetent und unabhängig ist die von der Regierung eingesetzte Griss-Kommission?

Irmgard Griss ist es gelungen, honorige internationale Experten im Bereich des Bankenwesens zu gewinnen (siehe Factbox unten). Österreicher ist keiner dabei, da es schwierig sei, jemanden Kundigen zu finden, der noch nicht in irgendeiner Form in Sachen Hypo eingesetzt worden sei. Auf die Unabhängigkeit pocht die Vorsitzende – sie habe mit dem Finanzministerium weder über die Auswahl der Kommissionsmitglieder gesprochen, noch werde sie dorthin vorab berichten. Für eine fundierte Bewertung der Kommission wird man aber deren Berichte abwarten müssen.

2. Wie wird die Kommission in der Praxis vorgehen?

Zunächst werden die umfangreichen Unterlagen gesichtet, wobei auch zwei Juristen die Kommissionsmitglieder unterstützen werden. Danach können Auskunftspersonen befragt werden. Die Themen der Untersuchung sind vorgegeben: Beginnen will Griss mit der Notverstaatlichung der Bank im Jahr 2003. Behandelt wird auch die Zeit davor und danach. Also die Haftungen des Landes Kärnten und die Vorgangsweise des Finanzministeriums nach der Notverstaatlichung. Die Kommissionsmitglieder arbeiten übrigens im Gegensatz zur Vorsitzenden nicht ehrenamtlich, sie erhalten aufwandsabhängig ein „marktübliches“ Salär.

3. Wann dürfen wir mit Ergebnissen rechnen?

Die Kommission beginnt im Mai mit ihrer Arbeit, im Juni gibt es das erste Treffen der Kommissionsmitglieder. Danach erst können Befragungen angesetzt werden. Trotzdem nennt es Griss als ihre „Wunschvorstellung“, noch heuer einen Bericht vorzulegen. Möglicherweise wird es auch Zwischenberichte zu einzelnen Themen geben.

4. Welche Schwachstellen weist die Kommission auf?

Eine rechtliche Grundlage für die Arbeit fehlt, die Kommission ist daher in weiten Bereichen auf das Wohlwollen aller Beteiligten angewiesen. Das beginnt bei den Unterlagen: Das Finanzministerium hat die Bereitstellung seiner Akten angekündigt, ebenso das Land Kärnten und die Nationalbank. Offen ist aber beispielsweise noch, ob die Finanzmarktaufsicht ihre Unterlagen hergibt. Auch die Aussage von Auskunftspersonen beruht auf Freiwilligkeit, Zeugen stehen nicht unter Wahrheitspflicht. Dafür ist die Wahrscheinlichkeit, dass Akten an die Öffentlichkeit gespielt werden, eher gering.

5. Ersetzt die Kommission einen Untersuchungsausschuss?

Die Kommission kann zweifellos Sachfragen klären, aber keine politische Bewertung vornehmen. Und U-Ausschüsse haben bessere rechtliche Mittel – so müssen Zeugen dort erscheinen. Allerdings hat auch der Griss-Vorschlag etwas für sich, das Parlament könne künftig Kommissionen nach ihrem Vorbild einsetzen. Das würde bei komplizierten Sachverhalten helfen und könnte auch in U-Ausschüsse integriert werden. Und wenn das Parlament Experten beauftragt, gäbe es zumindest nicht die fatale Optik, dass der Untersuchte sich selbst eine Kommission engagiert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.04.2014)

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